Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e.V.) fordert von der deutschen Politik und den Krankenhäusern entschlossene Maßnahmen, um die Digitalisierung des stationären Sektors voranzutreiben. Andere Ländern hätten in diesem Bereich teils immense Anstrengungen unternommen und könnten Deutschland als Vorbild dienen. Die konsequente Digitalisierung sei eine grundlegende Voraussetzung für die – nicht zuletzt im Gefolge der COVID-19-Pandemie jetzt wieder verstärkt diskutierte – Weiterentwicklung des deutschen Krankenhauswesens.
Ausgangspunkt müsse die Erfassung des Status quo sein, eine ganzheitliche Analyse des digitalen Reifegrads der deutschen Krankenhauslandschaft. Nur dann könnten zielgerichtete Investitions- und Planungsentscheidungen getroffen werden. Der Verband plädiert für eine anwendergetrieben Beurteilung der jeweiligen Situation in den einzelnen Einrichtungen. Dies könne beispielsweise über einen „Digitalisierungsrat“ geschehen, der sich aus IT-Leitung sowie medizinischer, pflegerischer und kaufmännischer Leitung des jeweiligen Hauses zusammensetzt. Das Gremium könne auf Basis von Reifegradmessungen die krankenhausindividuelle Digitalisierungsstrategie entwickeln und begleiten.
Neben dieser strategischen hat die Digitalisierung der deutschen Krankenhauslandschaft für den bvitg auch eine finanzielle Komponente. Da die Bundesländer ihren Investitionsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkämen, müsse der Bund die Häuser finanziell unterstützen. Dies gelte quer durch alle Bereiche, insbesondere aber auch für die IT-Sicherheit: „Hier bietet sich der Aufbau eines gesonderten Fonds an, der eine flächendeckende Erfüllung der einschlägigen Vorgaben im gesamtgesellschaftlichen Interesse sicherstellt“, so der bvitg.
Weitere Handlungsfelder im Zusammenhang mit einer möglichst umfassenden Digitalisierung der stationären Versorgung sind aus Sicht des Verbands die Harmonisierung datenschutzrechtlicher Standards und eine Reduzierung bürokratischer Vorgaben, vor allem im Zusammenhang mit Krankenkassenprüfungen. Beim Thema Interoperabilität und dem flächendeckenden Einsatz internationaler Standards wie LOINC und SNOMED-CT wird für ein eigenständiges Gesetz plädiert, das die Nutzung durch die Anwender festschreibt und eine Integration in die IT-Systeme befördert.