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Health-IT |

DVPMG-Anhörung: Wie weiter mit Forschung und DiPAs?

Jens Spahns letztes großes E-Health-Gesetz geht auf die Zielgerade. Bei der Anhörung zum DVPMG fordert die Industrie Vorfahrt für die Forschung, und Krankenkassen bremsen bei den DiPAs.

Quelle: © elenabsl – stock.adobe.com

Die acht Verbände der eHealth Allianz, darunter der BVITG, der ZVEI, der BVMed  und der vfa, haben die gestrige Anhörung zum Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) genutzt, um im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags noch einmal das Thema Zugang zu Forschungsdaten auf das Tablett zu bringen. Gefordert wurde vor allem ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum, das beim BfArM angesiedelt ist und das Versorgungsdaten aus Abrechnungskontexten sowie künftig auf freiwilliger Basis auch Daten aus elektronischen Patientenakten zugänglich machen soll.

 

Nicht nur die Industrie, auch die Krankenkassen meldeten sich zu Wort. So betonte der Geschäftsführer der IKK, Jürgen Hohnl, dass die im DVPMG mit angelegte Neuausrichtung der Telematikinfrastruktur grundsätzlich begrüßt werde. Bei anderen Gesetzesinhalten ist man eher skeptisch. Insbesondere bei den Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) dreht sich das Rad nach Meinung der IKK zu schnell: „Die erfolgreiche Einführung von DiGAs [sollte] abgewartet werden, bevor man diese auf den Pflegebereich ausweitet. Zudem muss sich der Gesetzgeber überlegen, wie er das Risiko der Krankenkassen bei Nacherstattungsforderungen gegenüber Anbietern minimieren will.“

 

Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) spielte in Sachen DiGA und DiPA die Qualitäts- und Kostenkarte: „Die digitalen Produkte und Prozesse müssen einen medizinischen Nutzen für die Patient:innen haben, nutzerfreundlich sein, es müssen hohe Sicherheitsstandards eingehalten werden und die Preisgestaltung muss fair sein“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Dies sei bislang nicht immer gegeben.

 

Bei den DiPA werde es entscheidend darauf ankommen, bei der Zulassung der jeweiligen Anwendung den konkreten pflegerischen Nutzen festzustellen. Hier gelte es, die Kompetenz der Pflegekassen zu nutzten und diese stärker in die gemeinsame Selbstverwaltung einzubinden. Was die Telematikinfrastruktur angeht, wird die Anbindung von Heil- und Hilfsmittelerbringern ausdrücklich begrüßt. Die für 2023 geplante Ablösung der eGK als Speichermedium „kann nachvollzogen werden“, so der vdek.

 

Weitere Informationen

Entwurf des DVPMG https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/DVPMG_Bundestag_1927652.pdf

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/DVPMG_Bundestag_1927652.pdf