Diesen Beschluss hat die Gesellschafterversammlung der gematik (Gesellschaft für Telematik im Gesundheitswesen) nach Angaben des Apothekerverbands ABDA auf Basis eines Regierungsentwurfes für ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) gefasst. Laut GSAV hat die gematik bis zum 30. Juni 2020 „die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können.“ Das E-Rezept ist eine Pflichtanwendung der elektronischen Gesundheitskarte, die jedoch bislang ohne Zeitplan versehen war. Der DAV wird nun als „primus inter pares“ alle weiteren gematik-Gesellschafter – insbesondere Krankenhäuser und Zahnärzte – in die Kommentierungs- und Beschlussprozesse einbinden.
Die Apothekerschaft begrüßt eine zügige Einführung des elektronischen Rezeptes. Bedingungen dafür sind jedoch, dass der Patient Herr seiner Daten bleibt, weiterhin eine freie Apothekenwahl besteht und die technische Umsetzung des elektronischen Rezeptes über die Telematikinfrastruktur erfolgt. Das E-Rezept wird im Rahmen des Schwerpunktthemas „E-Health und Digitalisierung“ auf dem DAV-Wirtschaftsforum am 8. und 9. Mai 2019 in Berlin intensiv diskutiert. Neben Sören Friedrich, Abteilungsleiter „IT/Telematik“ der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, gehören auch Dr. Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter „Digitalisierung und Innovation“ im Bundesgesundheitsministerium sowie Prof. Dr. Peter Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, zu den Referenten. Für eine Podiumsdiskussion zu den „Perspektiven der Digitalisierung“ werden u.a. Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik, und Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erwartet.
Quelle: ABDA