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Health-IT |

E-Rezept erhält als erste digitale Anwendung Einzug in die Regelversorgung

(Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser sind verpflichtet, gesetzlich Versicherten seit dem 1. Januar 2024 elektronische Rezepte in der Regelversorgung auszustellen. Damit startet die Ablösung des Muster 16, dem „rosa Zettel“, bis auf wenige Ausnahmen für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Zahlen zeigen Aufwärtsschub

Insbesondere im letzten Quartal hat die Nutzung des E-Rezepts einen deutlichen Sprung nach vorne gemacht: Insgesamt wurden im letzten Quartal 14,5 Millionen E-Rezepte erfolgreich in Apotheken eingelöst. Die Gesamtzahl beträgt derzeit (Stand: 02.01.2024) 18,7 Millionen eingelöste elektronische Rezepte. Auftrieb gegeben hat der im Sommer etablierte Einlöseweg mit der Gesundheitskarte (eGK): Damit steht allen gesetzlich Versicherten ein niederschwelliger und papierloser Einlöseweg zur Verfügung. Dass das E-Rezept im Versorgungsalltag funktioniert, schlägt sich auch in der Anzahl der medizinischen Einrichtungen nieder: Ende September waren es noch 10.238 Einrichtungen, die mindestens ein E-Rezept in der Woche ausgestellt haben. In der letzten Woche vor Weihnachten verzeichnete das TI-Dashboard der gematik eine Anzahl von 49.624 (Zahn-)Arztpraxen, Krankenhäusern und deren Ambulanzen sowie Medizinischen Versorgungszentren, die ihren Patientinnen und Patienten ein E-Rezept ausgehändigt haben – ein Anstieg von mehr als 400 Prozent. Insgesamt im Dezember haben an die 65.000 verschiedene medizinische Einrichtungen mindestens ein E-Rezept ausgestellt. Zudem sind die Apotheken flächendeckend vorbereitet: Etwa 97 Prozent aller Apotheken in Deutschland haben in der Woche vor Weihnachten ein E-Rezept erhalten.

 

Zahlen u. a. zum E-Rezept bildet das TI-Dashboard der gematik ab:

https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard

 

Die wichtigsten Infos und Erfahrungswerte zum E-Rezept:

https://www.gematik.de/e-rezept-alle-infos-auf-einen-blick

 

Übersicht zu den Einlösewegen, Anwendungsbeispiele und Vorteile des E-Rezepts: https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/Newsroom/Publikationen/Informationsmaterialien/E-Rezept_Presseinformationen.pdf

 

Quelle: gematik