Wichtiger Schritt: E-Rezept einlösen mit eGK
„Das E-Rezept ist ein wichtiger Schritt im Digitalisierungsprozess des Gesundheitswesens, der nur gelingen kann, wenn die Versicherten unkompliziert von den Neuerungen profitieren“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Das Einlösen von E-Rezepten mit der eGK geht hier mit gutem Beispiel voran, denn jeder Versicherte verfügt über eine eGK – mehr ist für den Prozess nicht erforderlich. Ein weiterer Vorteil ist, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt Folgerezepte ausstellen kann, ohne dass die Versicherten erneut die Praxis aufsuchen müssen. Das spart Zeit und Aufwand und ist besonders für chronisch kranke Menschen, die eine fortlaufende Arzneimitteltherapie benötigen, eine große Erleichterung.“
Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) sollen ab Januar 2024 auch die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, Verschreibungen elektronisch auszustellen. Zudem ist das Integrieren des E-Rezepts in die elektronische Patientenakte (ePA) geplant. „Dass E-Rezepte auch über die ePA-Apps der Krankenkassen abrufbar sein sollen, ist eine weitere wichtige Maßnahme, das E-Rezept flächendeckend in die Versorgung zu bringen. Das langfristige Ziel ist, die ePA als einen zentralen Ablageort für Gesundheitsdaten zu etablieren. Das DigiG stellt hier die richtigen Weichen”, so Elsner.
So funktioniert das Einlösen des elektronischen Rezepts
Apotheken sind seit September 2022 verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen. Das Einlösen war zunächst nur mittels der E-Rezept-App der gematik oder eines Papierausdrucks mit QR-Code möglich. Nun funktioniert der Prozess auch über die eGK: Die verordnende Arztpraxis stellt das E-Rezept in die Telematikinfrastruktur (TI) ein. Über diese Infrastruktur sind die Institutionen des Gesundheitssystems wie Praxen, Apotheken und Versicherungen sicher miteinander verbunden. Versicherte legen anschließend in der Apotheke ihre eGK vor. Damit kann die Apotheke das E-Rezept aus der TI abrufen und einlösen.
Der digitale Prozess erleichtert auch der Ärzte- und Apothekerschaft die Arbeit. Die Notwendigkeit von Ausdrucken und händischen Unterschriften in der Arztpraxis entfällt, Apothekerinnen und Apotheker müssen Rezepte nicht mehr in ihre IT-Systeme übertragen.
Quelle: vdek