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Vernetzung |

E-Rezept mit Karte beschlossene Sache

Für das Einlösen eines elektronischen Rezepts gibt es eine weitere sichere Option: Künftig sollen Patient:innen  auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel einlösen können. Das hat die Gesellschafterversammlung der gematik am 29.08.2022 beschlossen. Mit der E-Rezept-App und dem Papierausdruck des Rezeptcodes gibt es bereits heute zwei Einlösewege für ein E-Rezept.

Bild: © gematik

Die Veröffentlichung der Spezifikation für die eGK-Lösung des E-Rezepts wird voraussichtlich Anfang September im Fachportal der gematik bereitgestellt, und es wird daran gearbeitet, dass die Funktion so bald wie möglich zur Verfügung stehen kann. Eine komfortable und praxistaugliche Lösung für Versand- und Onlineapotheken und deren Kund:innen wird derzeit eruiert.  

 

Die Vorteile eines E-Rezepts liegen klar auf der Hand: Patient:innen müssen für ein Folgerezept nicht mehr in die Praxis. Bei Videosprechstunden erleichtert es die Prozesse, weil nichts mehr auf Papier per Post geschickt werden muss. Das E-Rezept entlastet das Praxispersonal, ist sicher und bei der Einlösung per App oder eGK ein papierloses und nachhaltiges Verfahren.

 

Die Einlösung per App bietet weitere und alternativlose Mehrwerte

Die E-Rezept-App bietet darüber mit einem „durch und durch“ digitalen Weg zahlreiche Mehrwerte bei der Nutzung des E-Rezepts: etwa die Apothekensuche und das Zuweisen des E-Rezepts an eine Apotheke, ohne zuvor dafür dorthin gehen zu müssen, oder auch die Familienfunktion, also das Einlösen eines E-Rezepts für Angehörige. Die App heißt „Das E-Rezept“, ist kostenlos in allen gängigen Stores verfügbar und wurde bisher 320.000 Mal heruntergeladen.

 

 

Weitere Informationen zum E-Rezept:

www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de