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Health-IT |

E-Rezept: Vom Müssen zum Wollen

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. zeigt sich irritiert, dass insbesondere in einigen Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der gematik der Eindruck zu bestehen scheint, dass die Arztpraxen aufgrund fehlender Funktionen ihrer Praxisverwaltungssysteme (PVS) nicht dazu in der Lage sind, E-Rezepte auszustellen.

Der bvitg stellt dazu fest: E-Rezept-Funktionen sind in allen relevanten PVS sowie Ambulanzmodulen der KIS umgesetzt, ausgeliefert und nutzbar. Jedes Verbandsmitglied aus diesem Bereich hat in den vergangenen Monaten mit Testpraxen eine intensive Testphase durchlaufen und die Funktionen basierend auf den Rückmeldungen der Testpraxen weiter optimiert. Darüber hinaus bieten die PVS-Anbieter zahlreiche Tools, Tutorials und Schulungen zur Unterstützung bei der Nutzung des E-Rezeptes an und sind auch darüber hinaus ansprechbar für die Belange der Ärzteschaft und ihrer Mitarbeitenden.

 

Durch eine selbstständige Aktivierung der Funktion in ihrem PVS trifft die Arztpraxis die Entscheidung E-Rezepte zu erstellen, gleichermaßen wie sie die Möglichkeit hat, grundsätzlich oder patientenindividuell einen E-Rezept-Ausdruck zu fertigen.

 

Die Wahrnehmung, dass viele Praxen nicht bereit fürs E-Rezept sind, resultiert unserer Beobachtung nach aus folgenden Gründen:

Bedauerlicherweise werden die meisten verpflichtenden TI-Anwendungen in den ambulanten Einrichtungen kritisch gesehen, da sie bislang als unliebsamer Mehraufwand ohne organisatorischen oder medizinischen Nutzen wahrgenommen werden. Überdies wird befürchtet, dass die permanenten Instabilitäten und Ausfälle der TI sich mit der Nutzung des E-Rezeptes auch auf den stark versorgungsrelevanten Medikationsprozess auswirken. Zudem fühlen sich die Praxen bei der Aufklärung der Patient:innen zum Hintergrund, zu den Prozessen und zum Nutzen des E-Rezeptes allein gelassen. Daraus folgt, dass ein großer Teil der Praxen aus Sorge um die Sicherheit der Versorgung ihrer Patient:innen die erstmalige Nutzung des
E-Rezeptes zu einem möglichst späten Zeitpunkt plant.

 

Unsere Mitgliedsunternehmen empfehlen ihren Kund:innen, dass sie frühzeitig mit der Umstellung auf das E-Rezept beginnen und nicht erst zum verpflichtenden Termin. So ist es möglich, die eigenen Mitarbeitenden auf den Weg zur Digitalisierung mitzunehmen. Die Hersteller haben stets ein offenes Ohr und unterstützen die Praxen vollumfänglich.

 

Eines ist jedoch gewiss: Nur ein konstruktives Miteinander aller Beteiligten kann sicherstellen, die Versorgung der Menschen durch Digitalisierung besser und effizienter zu gestalten. Die Hersteller und die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die gematik müssen dazu im konstruktiven Dialog durch gemeinsame Aktivitäten und ohne gegenseitige Schuldzuweisungen das E-Rezept erfolgreich etablieren. Dazu gehört auch, dass alle Beteiligten das E-Rezept als relevante Stütze einer modernen und digitalen Versorgung begreifen und jeder Stakeholder seinen Beitrag zum Gelingen der Etablierung des E-Rezeptes leistet.

 

Bis zum 1. Januar 2024 und der damit verpflichtenden Anwendung des E-Rezeptes ist nicht mehr viel Zeit; nutzen wir diese gemeinsam.

 

Quelle: bvitg