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Vernetzung |

eHealth-basiertes Hörscreening: Neuer Kassenvertrag nach § 132 f Präventionsgesetz

© Sonormed GmbH

Die Techniker Krankenkasse hat mit dem Unternehmen Philips einen Vertrag zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge nach § 132 f Präventionsgesetz abgeschlossen. Zum Einsatz kommt das digitale Hör-Screening Audimatch von Sonormed.


Wie bereits im September in einem Letter of Intent vereinbart, können Philips-Mitarbeiter künftig am Standort Hamburg über festinstallierte Tablets, auf denen die Sonormed-App Audimatch läuft, in weniger als 10 Minuten ihre Hörfähigkeit auf die Probe stellen. Audimatch liefert als vorkalibrierte Einheit mit speziellen Audiometriekopfhörern verlässliche Angaben zur prozentualen Hörfähigkeit und ist als Medizinprodukt zertifiziert. Die Testergebnisse bleiben anonym. Sie werden nur auf Wunsch gespeichert und bleiben auch dann für den Arbeitgeber unzugänglich.

 

Ist das Hörvermögen der Testperson gut, erfolgt der entsprechende Hinweis und ein Angebot für weiterführende Informationen rund um Hörgesundheit, Vorbeugung und Schutz. Zeigt das Hörvermögen der Testperson auffällige Abweichungen, erfolgt die Empfehlung zur ärztlichen Kontrolle im Rahmen der kassenärztlichen Regelversorgung. Das ist aber freiwillig.

 

„Die Zukunft der Versorgung ist digital – daran zweifelt niemand“, erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der TK, Thomas Ballast. „Mit dem digitalen Hör-Screening können Mitarbeiter sehr einfach ihr prozentuales Hörvermögen bestimmen und bei Auffälligkeiten bereits in einem frühen Stadium gegensteuern.“ Bei Philips steht den Mitarbeitern der Betriebsarzt direkt als Ansprechpartner zur Verfügung und berät nach dem Hör-Screening auf Wunsch zum Ergebnis.

 

Möglich wird dies durch einen Versorgungsvertrag nach Paragraph 132 f des neuen GKV-Präventionsgesetzes. Das Gesetz trat 2016 in Kraft und erlaubt den Krankenkassen, Verträge mit Betriebsärzten über die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen zu schließen. Die Techniker Krankenkasse ist die erste Kasse, die nun mit Philips einen entsprechenden Vertrag realisiert.

 

„Wir nutzen nun gemeinsam mit den Betriebsärzten erstmalig den neuen Handlungsspielraum, den uns das Präventionsgesetz ermöglicht hat. Ziel ist es, sowohl unsere Versicherten als auch ihre Arbeitgeber in der Gesunderhaltung und der Versorgung zu unterstützen“, erklärt Dr. Sabine Voermans, Leiterin Gesundheitsmanagement der Techniker Krankenkasse. Die TK, die bundesweit rund 800.000 Firmenkunden betreut, und Sonormed arbeiten bereits bei Tinnitracks zusammen, einem digitalen Versorgungsangebot für chronische Tinnitus-Patienten.

 

Bei der Entwicklung von Audimatch konnte Sonormed auf ein etabliertes Partnernetzwerk zurück-greifen. Neben der klinischen Prüfung durch das UKE Hamburg war der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. beratend tätig. Die auf Audimatch abgestimmten Audiometriekopfhörer entwickelte Sennheiser. Die Stadt Hamburg unterstützte das Projekt finanziell.

 

Philipp Grätzel, auf Basis einer Pressemeldung von Sonormed und Philips