Gesundheitsdaten, die für die medizinische Forschung sehr wertvoll sein können, fallen an vielen Stellen an – nicht nur in Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken, sondern auch bei Krankenkassen und Versicherungen. Derzeit arbeiten Expertinnen und Experten deutschlandweit daran, diese Daten technisch und organisatorisch für die medizinische Forschung nutzbar zu machen. In der Praxis ist es jedoch schwierig, von allen Betroffenen eine Einwilligung in die Nutzung ihrer Daten einzuholen. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wurde kürzlich der Grundstein dafür gelegt, Gesundheitsdaten unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Einwilligung für die Forschung nutzen zu können. Um die Akzeptanz einer Forschungsdatennutzung im Sinne einer einwilligungsfreien „Datenspende“ in der deutschen Bevölkerung zu ermitteln, hat die TMF im Jahr 2023 das Meinungsforschungsinstitut forsa mit einer Umfrage unter rund 3.000 Teilnehmenden seines forsa.omninet-Panels beauftragt. Die Ergebnisse wurden im März 2024 in der Fachzeitschrift „Heliyon“ publiziert.
Breite Akzeptanz der „Datenspende“ in der deutschen Bevölkerung
Mehr als 86 Prozent der Befragten befürworteten eine einwilligungsfreie Nutzung von Gesundheitsdaten für die öffentlich geförderte Forschung. Im Gegenzug solle es jedoch möglich sein, der Teilnahme an dieser sogenannten „Datenspende“ einfach und dauerhaft zu widersprechen. Die Akzeptanz einer vergleichbaren Regelung für die privatwirtschaftliche medizinische Forschung (z. B. durch Arzneimittelhersteller) betrug 66 Prozent und lag damit deutlich über Zustimmungswerten in früheren Erhebungen. Eine Mehrheit der Deutschen befürwortet also grundsätzlich die Datenspende. Mehr als zwei Drittel der Befragten wünschten sich allerdings ein größeres Informationsangebot zur medizinischen Forschung mit Gesundheitsdaten. Gleichzeitig waren fast drei Viertel der Meinung, dass jeder Bürger selbst dafür verantwortlich sei, sich ein ausreichendes Wissen anzueignen, um die Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an der Datenspende sinnvoll abwägen zu können.
Gründe für die Akzeptanz einer Datenspende
Eine positive Einstellung zur Datenspende für die öffentliche bzw. privat finanzierte medizinische Forschung hat laut forsa-Umfrage im Wesentlichen drei Gründe: 1. eine hinreichend hohe Wertschätzung der jeweiligen Forschung, 2. die Einstellung, dass letztlich jeder von medizinischer Forschung profitiere und daher auch einen Beitrag zur Forschung leisten solle, und 3. ein hohes Vertrauen in Datenschutz und Kontrolle der Datennutzung. Vorbehalte gegenüber einer Datenspende für die privatwirtschaftliche Forschung bestanden vor allem darin, dass Unternehmen die Daten an Dritte verkaufen und Datenschutz bzw. eine Kontrolle der Datennutzung nicht hinreichend garantieren könnten. Eine möglicherweise fehlende Orientierung kommerzieller Unternehmen am Gemeinwohl spielte hingegen nur eine geringere Rolle.
Information und Vertrauen als Voraussetzung für die Einführung einer Opt-out-Lösung
Die forsa-Umfrage der TMF bestätigt die an vielen Stellen sichtbar werdende, geänderte Einstellung von Bürgerinnen und Bürger zur Nachnutzung von Gesundheitsdaten. Momentan herrscht in Deutschland ein positives Klima für die Einführung einwilligungsunabhängiger Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere wenn diese mit der Möglichkeit zum niederschwelligen Widerspruch (Opt-out) verbunden sind. Das aktuelle Interesse an der Thematik sollte jedoch dazu genutzt werden, in der Bevölkerung eine größere Gesundheitsdatenkompetenz zu verankern und so im Gegenzug für den Wegfall von Aufklärung und Einwilligung das Vertrauen in die medizinische Forschung zu stärken. „Die Ausgestaltung der Datenspende als Opt-out-Regelung bedeutet nicht die Aufgabe des Paradigmas der Informiertheit“, betont Dr. Gesine Richter von der Universität Kiel, die die Umfrage federführend begleitet hat. „Der Verzicht auf eine Aufklärung erfordert vielmehr eine Erweiterung der Informationsangebote, die Menschen im Sinne einer ‚health data literacy‘ in die Lage versetzt, Risiken und Nutzen datenintensiver medizinischer Forschung besser zu verstehen und abwägen zu können“, so Richter.
Politische Weichen sind gestellt
„Das Ende 2023 vom Bundestag beschlossene Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) legt die gesetzlichen Grundlagen für eine bessere, vereinfachte Datennutzung bei gleichzeitig gestrafftem Datenschutz“, so der TMF-Geschäftsführer, Sebastian C. Semler. Mit der Erlaubnis der Datennutzung geht im GDNG aber auch die Verpflichtung einher, die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Ergebnisse der Forschung mit den Daten zu informieren. Außerdem ist eine zentrale öffentliche Registrierungspflicht für alle Datennutzungsprojekte vorgesehen. In der Summe wird so auch für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten eine verständliche öffentliche Darstellung wissenschaftlicher Projekte erforderlich, wie sie für klinische Studien bereits seit langem verpflichtend ist.
Originalpublikation
Gesine Richter, Nourane Trigui, Amke Caliebe, Michael Krawczak: Attitude towards consent-free research use of personal medical data in the general German population, Heliyon, Volume 10, Issue 6, 2024, e27933, ISSN 2405-8440, https://doi.org/10.1016/j.heliyon.2024.e27933
Link
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2405844024039641