In den letzten Jahrzehnten ist die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft scheinbar planbarer geworden. Paare entscheiden selbst, wann sie Eltern werden möchten, jedoch geht der Kinderwunsch für viele dieser Paare nicht spontan in Erfüllung. Schätzungsweise jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos, Tendenz steigend. Der unerfüllte Kinderwunsch hat viele Ursachen, die sowohl aufseiten der Frau aber auch aufseiten des Mannes liegen können. Seine Behandlung stellt daher ein komplexes Geschehen dar, das komplexe Fragestellungen aufwirft.
Dank einer strukturierten telemedizinischen Zusammenarbeit zwischen Gynäkologen und Reproduktionsmedizinern wird es ab April 2021 nun möglich sein, die medizinische Versorgung von ungewollt kinderlosen Paaren bereits im Vorfeld einer Behandlung zu unterstützen. Ein integrierter digitaler Zykluskalender und eine zertifizierte Videosprechstunde werden die Betreuung der Paare vereinfachen, verkürzen und verbessern. Die beiden Berufsverbände BVF und BRZ haben dafür das Kinderwunschkonsil mit digital-gestützten Versorgungsschritten entwickelt, das zum 1. April 2021 mit einer Vielzahl von Betriebskrankenkassen der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaften an den Start gehen wird.
Die behandelnden Frauenärzte sind bei ungewollter Kinderlosigkeit die ersten Ansprechpartner. Sie sind es, die häufig vor der Entscheidung stehen, ob eine umfassende reproduktionsmedizinische Diagnostik und gegebenenfalls Maßnahmen der assistierten Reproduktion zum ersehnten Kind führen, oder ob bereits durch z.B. einen veränderten Lebensstil eine spontane Schwangerschaft erzielt werden kann und psychisch, physisch weitaus belastendere und kostspieligere Therapien nicht notwendig sind.
Reproduktionsmedizinische, strukturierte Bewertungsschemata, die im Kinderwunschkonsil kollaborativ systematisch betrachtet werden, ermöglichen auf der Basis weniger Parameter, die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Spontangravidität innerhalb des nächsten Jahres abzuschätzen. Dadurch kann bereits frühzeitig der Pfad für die zielführendste Behandlung bestimmt werden: bei unkomplizierten Fällen durch den ersten Ansprechpartner, alternativ durch die Überleitung zu Maßnahmen der assistierten Reproduktion in einem Kinderwunschzentrum.
Die ÄVGD und die Sanakey Contract haben als Tochterunternehmen des SpiFa für das Kinderwunschkonsil einen komplett papierlosen Prozess entwickelt. Das ist in dieser Form einmalig in Deutschland. Von der Vertragsteilnahme der Fachärzte, der Einschreibung der Patienten, der Durchführung des telemedizinischen Facharztkonsils, der Abrechnung mit den Krankenkassen, bis hin zur Auszahlung an die teilnehmenden Ärzte, ist der Prozess komplett digital aufgesetzt worden. Eine telemedizinische Anfrage über das Kinderwunschkonsil wird im Rahmen eines Selektivvertrages zur besonderen Versorgung (§ 140a SGB V) - KiWuKons-Versorgungsvertrag vergütet. Die Anmeldung zur Teilnahme am „KiWuKons-Versorgungsvertrag" erfolgt auf elektronischem Weg über das Sanakey-Portal (www.sanakey-portal.de), die Dienstleistungs- & Service-Plattform der Sanakey Contract GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).
Quelle: SpiFa