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Vernetzung |

Fachärzte veröffentlichen Grundsatzpapier

In einem neuen Grundsatzpapier zur Digitalisierung des Gesundheitswesens stellt der Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) viele Forderungen an den Gesetzgeber, bleibt aber auf ärztlicher Seite unkonkret.

 

Erst die CDU-Bundestagsfraktion, dann zwei Ärztekammern, jetzt der SpiFa: Immer mehr Organisationen veröffentlichen Grundsatzpapiere zur Digitalisierung. Das Papier, das der SpiFa am Gründonnerstag in Umlauf brachte, ist recht ausführlich gehalten und enthält eine lange Reihe an Forderungen und Vorschlägen, wie die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens vorangebracht werden könnte.

 

So wird beim Thema Telemedizin gefordert, der Gesetzgeber möge Sorge dafür tragen, dass die Berufshaftpflicht der Ärzte telemedizinische Aktivitäten von Ärzten besser absichert. Um E-Health-Innovationen im deutschen Gesundheitswesen rascher in die Versorgung zu bekommen, werden unter anderem – nach dem Vorbild des Bundesverbands Managed Care – eine „Fast Lane“-Zulassung sowie „zeitlich und räumlich begrenzte“ Freiräume angeregt, in denen enge Regulierungsschranken ausgesetzt werden. Auch für einen Ausbau von Venture Capital Fonds plädiert der Verband, wobei diese nicht nur unter Kontrolle der Kassen sein dürften.

 

Relativ wohlwollend sind die Abschnitte zur Telematik. Elektronische Heilberufsausweise sollten dem SpiFa zufolge stärker gefördert werden, und die elektronische Gesundheitskarten inklusive Telematikinfrastruktur sollten rasch online gehen. Auch bei der Einschreibung in Selektivverträge sieht der SpiFa eine Rolle für die eGK: Der Verband schlägt vor, die bürokratieträchtige Schriftlichkeitserfordernis bei den Selektivverträgen abzuschaffen und durch eine digitale, eGK-basierte Lösung zu ersetzen.

 

Was der SpiFa leider etwas verstolpert, ist der Passus zur Telemedizin. Am ausschließlichen Fernbehandlungsverbot will man einerseits festhalten, andererseits es modifizieren. Mit diesem Sowohl-als-auch macht man es sich etwas sehr einfach. Die Bundesärztekammer wird aufgerufen, die Musterberufsordnung zu ändern. Konkrete Vorschläge dazu, wie hier die Quadratur des Kreises gelingen könnte, liefert der SpiFa nicht.

 

Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM