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FINSOZ und Initiative "Pflege-Digitalisierung zum DVPMG:"Ein Anfang, aber nicht der große Wurf."

Quelle: © Khunatorn – stock.adobe.com

Der Referenten-Entwurf zum DVPMG steht – und ist in der Absicht, das Digitale Versorgungs-Gesetz (DVG) grundsätzlich zu modernisieren, zu begrüßen. Paradoxerweise kommt das Modernisierungsgesetz zu einem Zeitpunkt, zu dem das im Jahr zuvor verabschiedete DVG gerade erst in die Phase der Umsetzung gelangt.

 

Die kurze Taktung der Gesetzes-Entwicklungen zur Digitalisierung in der Pflege ist vor dem Hintergrund einer anstehenden neuen Legislaturperiode im kommenden Jahr verständlich und zeitigt gleichzeitig – und das ist wesentlich – einige positive Effekte für die Pflege. „Der Entwurf ist ein Anfang“, sagt FINSOZ-Vorstand Prof. Dr. Dietmar Wolff. So seien in dem Referenten-Entwurf zum DVPMG an einigen Stellen auch die Forderungen von Pflegeverbänd­en, Bündnissen und der FINSOZ-Initiative „Pflege-Digitalisierung“ eingeflossen, die nachdrücklich auf elementare Digital-Erfordernisse der Pflegebranche hinweisen. Wolff: “So sieht das DVPMG die Pflege betreffend u. a. vor, die Branche an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzubinden und Einrichtungen zu deren Nutzung ab dem Jahr 2024 zu verpflichten. Auch sollen der Zugang zur elektronischen Patienten­akte, zu telemedizinischen Leistungen und zu den digitalen Pflegeanwendungen (DIPAs) gewährt werden und der Aufbau eines ent­sprechenden Registers erfolgen." Auch hinsichtlich der Finanzierung wurden erste Regelungen getroffen.



Aus Sicht der FINSOZ-Partner-Initiative „Pflege-Digitalisierung“ stimmt auch Thomas Eisenreich, Geschäftsführer Bundesverband der Betreuungsdienste e. V., der positiven Weichenstellung zu: „Das DVPMG ist der Schritt in die richtige Richtung: digitale Pflegeanwendungen werden zu Regelleistungen der Pflegeversicherung. Aufge­griffen wurde unter anderem die gemeinsame Partner-Forderung, nicht nur die Technik zu finan­zieren, sondern auch die damit verbundene pflegerische Unterstützungsleistung. Die Abwendung von der Hardware und Hinwendung zur Anwendung macht deutlich, wie die Zukunft aussieht.“

 

Die Richtung also stimmt. Gleichwohl sei das vorliegende DVPMG-Papier „noch nicht der große Wurf,“ führt Wolff weiter aus. „Es fehlt beispielsweise an einer ausdrücklichen Gleichstellung der Rechte und Pflichten der Pflegebranche mit denen des medizinischen Sektors.“ Eine grundlegende Forderungen des Digitalverbandes FINSOZ, der sich seit zehn Jahren unter anderem für einen vom Medizinpro­dukte­gesetz unabhängigen Zulassungsprozess von Pflege- und Assistenz-Technologien für die Pflege­branche einsetzt. Und Helmut Ristok, stellvertretende FINSOZ-Vorstand, ergänzt: „Für eine sektorübergreifende Pflege-Kommunikation bedarf es beispielweise zwingend der Festlegungen einer semantischen und syntaktischen Interoperabilität der Daten in der Pflegeversorgung.“ Genauso wichtig seien Mindeststandards für den Pflege-Dokumentationsprozess, für pflegerische Informationsobjekte oder einheitlicher pflegerischer Termino­logien und Regelungen für die Zweitverwendung der Daten in der Qualitätssicherung und Forschung.

 

Diese elementaren Voraussetzungen sind in dem DVPMG-Entwurf bislang nicht berück­sichtigt. „Die Chance ist vertan“, so Wolff weiter und fasst zusammen: „Hätte der Gesetz­geber ganz großen Weitblick bewiesen, so wäre er endlich auch das leidige Thema des immer noch nicht vollständig elektronischen und zwischenzeitlich völlig veralteten Datenaustauschs in der Pflege­abrechnung angegangen, zum Beispiel durch Einführung eines bundeseinheitlichen Digital-Standards für den Rechnungsprozesse auf Basis der TI.“ Letzteres ist im Übrigen auch einer FINSOZ-Forderung, auf die der Digitalverband für den Bereich der Eingliederungshilfe in seinem Positionspapier „BTHG novellieren – Chancen der Digitalisierung nutzen“ bereits im Jahr 2017 hinwies – und umfangreiche Lösungsansätzen gleich mitlieferte.

 

Über den FINSOZ e. V.
Der gemeinnützige Fachverband FINSOZ e. V., gegründet im Jahr 2010 in Frankfurt am Main, ist Plattform zur Gestaltung des digitalen Wandels in der Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung. Er ist die Interessensvertretung für soziale Organisationen unterschiedlicher Träger, öffentliche Verwaltungen, IT-Anbieter, Wissenschaftler und Berater. FINSOZ initiiert den branchenübergreifenden Informationsaustausch rund um die klassische IT und neue Digitaltechnologien. Er regt digitale Innovationen für Organisationen der Sozialwirtschaft an. Die im Jahr 2012 eröffnete FINSOZ-Akademie fördert die Digital- und IT-Kompetenzen von Fach- und Führungskräften, Digitalbeauftragten und IT-Verantwortlichen.

 

Über Initiative „Pflege-Digitalisierung“
Die vom Digitalverband FINSOZ im Mai 2020 gestartete Partner-Initiative „Pflege-Digitalisierung“ ist ein bundesweite Netzwerk-Verbund, der für die Pflegebranche acht grundlegende Digital-Anforderungen identifizierte und sich für deren Realisation in Gesetzesvorlagen einsetzt. Gleichzeitig bieten die aktuell 50 Partner-Organisationen aus Sozialeinrichtungen und Trägern, Stiftungen, Verbänden und Unternehmen eine gemeinsame Branchen-Plattform, auf der Best Practises, Projekt- und Prozess-Wissen untereinander ausgetauscht und vermittelt, neue Produkte entwickelt und an innovativen Branchen-Lösungen gearbeitet wird. Die Partner-Initiative ist offen für Organisationen der Sozialwirtschaft und branchenbezogenen Lösungsanbietern. 

www.pflege-digitalisierung.de