Ziel ist des gemeinsamen Dokumentes ist es, die Leistungsabrechnung in Sozialunternehmen als Gesamtprozess in den Fokus zu rücken und einen nachhaltigen Optimierungsprozess zwischen leistungsberechtigten Personen, Leistungsträgern und Leistungserbringern anzustoßen. In dessen Konsequenz sollen Verwaltungsaufwände reduziert sowie Ressourcen und Steuergelder gezielter eingesetzt werden können.
„Das BTHG stellt heute bereits die Leistungserbringer vor große Herausforderungen bei der Trennung ihrer Leistungen nach SGB IX und XII sowie durch die an vielen Stellen noch nicht vorhersagbare Finanzierungssituation. Wenn es in dieser Situation durch nicht geklärte Prozesse in der Abrechnung sowie durch mehrmengenbedingte Verzögerungen bei der manuellen Bearbeitung dann auch noch zu Liquiditätsengpässen kommt, kann das durchaus auch die eine oder andere Einrichtung, jetzt bereits durch die Corona-Auswirkungen geschwächt, erwischen. Daher muss etwas bei der Digitalisierung der Abrechnungs- und Zahlungsprozesse in der Eingliederungshilfe passieren, und das möglichst bundeseinheitlich“, so FINSOZ-Vorstand Prof. Dr. Dietmar Wolff.
Quelle: FINSOZ/vediso