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Vernetzung |

GeDIG: Digitalisierung braucht praxistaugliche Regeln und verlässliche Finanzierung

Digitale Vorgaben müssen technisch umsetzbar und angemessen finanziert sein

Klare Regeln für Medizinproduktdaten und international anschlussfähige Standards

Telemonitoring und elektronische Hilfsmittelverordnung schneller in die Versorgung bringen

Interoperable Gesundheitsdaten, digitale Verordnungsprozesse und Telemonitoring können die Versorgung effizienter und patientenzentrierter machen. Damit diese Potenziale genutzt werden können, müssen digitale Vorgaben zugleich technisch umsetzbar und verlässlich finanziert sein. Darauf weist die Medizintechnik im Deutschen Industrieverband SPECTARIS in ihrer Stellungnahme zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) hin.

 

„Wenn Digitalisierung gesetzlich verpflichtend wird, müssen auch Verantwortlichkeiten und Finanzierung geklärt sein. Für Hersteller und Leistungserbringer muss von Anfang an klar sein, welche Anforderungen gelten und wie die damit verbundenen Aufwendungen finanziert werden“, sagt Marcus Kuhlmann, Leiter der Medizintechnik bei SPECTARIS. „Nur so kommen digitale Lösungen schneller in die Versorgung.“

 

SPECTARIS spricht sich dafür aus, gesetzlich veranlasste Digitalisierungsaufwendungen angemessen zu refinanzieren. Bei der Nutzung von Medizinproduktdaten sollten die Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sein. Gleichzeitig sollte auf etablierte und international anschlussfähige Standards gesetzt werden, um zusätzliche technische Schnittstellen und Insellösungen zu vermeiden.

 

Auch beim Telemonitoring sieht SPECTARIS Potenzial für eine stärkere Nutzung in der Regelversorgung. Dafür braucht es technologieoffene und möglichst unkomplizierte Zugangswege.

 

Für die Hilfsmittelversorgung kommt es zudem darauf an, die Anbindung der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur und die Einführung der elektronischen Hilfsmittelverordnung zusammenzudenken. Die E-Verordnung sollte deshalb bereits deutlich vor 2030 schrittweise eingeführt werden.

 

„Das GeDIG kann digitale Anwendungen und praxisnahe Versorgung enger zusammenbringen. Entscheidend ist, dass neue Vorgaben im Versorgungsalltag für alle Beteiligten funktionieren und nicht zusätzliche technische oder finanzielle Hürden entstehen“, sagt Tobias Gerlach, Vorstandsmitglied der Medizintechnik bei SPECTARIS und Vertreter der Hilfsmittel-Leistungserbringer.

 

Hier geht's zur Stellungsnahme:

https://www.spectaris.de/fileadmin/Content/Medizintechnik/Positionen/26_10_01_SPECTARIS_Stellungnahme_GeDig.pdf 

 

Quelle: SPECTARIS