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Vernetzung |

Gegen die Wand

Das WISO-Magazin im ZDF hat dokumentiert, wie eine Patientin vergeblich versuchte, einen Behandlungsablauf nebst Schulnote auf einem Arztbewertungsportal unterzubringen.

 

Vorwürfe, wonach es den Anbietern von Dienstleistungen aller Art zu einfach gemacht wird, unliebsame Online-Bewertungen loszuwerden, gibt es immer wieder. Das betrifft nicht nur, aber auch Arztbewertungsportale. Jetzt hat es Jameda getroffen, einen der Marktführer in diesem Bereich, der in einem am Montag im ZDF-Magazin WISO gesendeten Beitrag keine gute Figur abgab.

 

Konkret ging es um eine Frau, die ein Kind mit angeborener Fehlbildung der Beine auf die Welt gebracht hatte, einer beidseitigen Fibulaaplasie. Die Frau hatte sich die Ärztin für die Schwangerschaftsbetreuung auf Basis von Bewertungen in Arztbewertungsportalen ausgesucht. Die Ärztin hatte in mehreren pränatalen Ultraschalluntersuchungen die Fehlbildung nicht entdeckt, die betroffene Frau war bei der Geburt also völlig unvorbereitet.


Zweimal gelöscht mit Verweis auf „Rechtslage“

Nach der Geburt schrieb die Patientin einen Eintrag bei Jameda, in dem sie erläuterte, dass die Fehlbildung nicht entdeckt worden sei, obwohl das mit einer etwas umfangreicheren Ultraschalluntersuchung durchaus möglich gewesen wäre. Sie vergab deswegen eine schlechte Note. Bewertung und Note seien dann auf Wunsch der Ärztin gelöscht worden. Jameda habe einen Nachweis gefordert, dass die Patientin tatsächlich bei der Ärztin in Behandlung gewesen sei. Die Frau schickte die Unterlagen ein, doch trotzdem wurden weder Eintrag noch Note wieder freigeschaltet. Begründung laut WISO: Es handele sich um eine Tatsachenbehauptung.

 

WISO ließ in der Sendung dann den Stuttgarter Rechtsanwalt Daniel Frasch zu Wort kommen, der solche Fälle häufiger hat und der berichtete, dass andere Portale selbst bei gutachterlich belegtem Pfusch, etwa von Zahnärzten, sehr negative Bewertungen einfach nicht veröffentlicht hätten. Er wusste sogar von einem Fall, bei dem es zu einem Rechtsstreit kam, den der betreffende Arzt haushoch verloren hatte. Selbst danach nahm das Portal die Bewertung nicht wieder online.

 

Die Patientin der eingangs geschilderten Gynäkologin schrieb später eine zweite Bewertung, die bei Jameda nach Kürzungen zunächst online ging. Auch diese Bewertung wurde aber im Verlauf von dem Portal wieder gelöscht – mit einem diffusen Verweis auf die Rechtslage, der auch erst kam, als WISO selbst nachhakte.


https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/schlechte-erfahrung-mit-arztportal-100.html


Text: Redaktion E-HEALTH-COM