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Vernetzung |

Gemischte Reaktionen auf Gesetzentwürfe

Die neuen Gesetzentwürfe, insbesondere der zum Digitalgesetz (DigiG), sind sehr detailliert. Reaktionen kommen schrittweise, und sie haben viele Schattierungen.

Bild: © vegefox.com – stock.adobe.com, 146059432, Stand.-Liz.

Wenig überraschend kommen von Krankenkassenseite eher positive Reaktionen: „Das Warten hat sich gelohnt“, schreibt etwa Dr. Gertrud Demmler, die Chefin der Siemens BKK. Herausgehoben wird von ihr die im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) angelegte Nutzung von Gesundheitsdaten für die Beratung der Versicherten: „Durch die vorgeschlagenen Regelungen können wir maßgeschneiderte Angebote zusammenstellen, die einen echten Mehrwert für die Versicherten erzeugen. Das ist nicht nur auf individueller Ebene ein Meilenstein, sondern auch ein Hebel für ein nachhaltigeres Gesundheitswesen.“

 

Krankenkassen sind positiv gestimmt

Begrüßt wird von Demmler außerdem die im GDNG angelegte Neustrukturierung der Datenschutzaufsicht, die Berücksichtigung von Erfolgskriterien bei der DiGA-Preisgestaltung sowie die mit dem DigiG geplante Integration von ePA und eRezept sowie eMedikation: „Auf den ersten Blick scheint das DigiG eine nutzerfreundlichere Authentifizierung auf Wunsch des Versicherten zu ermöglichen - sofern er oder sie entsprechend zu den Konsequenzen informiert wurde. Das wird die Nutzung der digitalen Angebote vereinfachen und ist damit absolut zu begrüßen.“

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht dagegen „ganz viel Schatten, aufgehellt mit wenig Licht“. Dass wieder einmal Verpflichtungen und Sanktionen gegenüber den Praxen eingesetzt würden, sei „zutiefst frustrierend“. Prinzipiell wird die im DigiG angelegte Neustrukturierung der ePA inklusive deren automatischer Befüllung allerdings begrüßt. Die Vorstellung, dass „Krankenkassen aufgrund der Auswertung von Abrechnungsdaten ihre Versicherten warnen können, unter Umständen an schweren Erkrankungen zu leiden“ sei aber „nur gruselig“, so die KBV.

 

„Alles in allem enttäuschend“ findet der Deutsche Hausärzteverband die beiden digitalisierungsbezogenen Gesetzentwürfe. Die Opt-out-ePA wird grundsätzlich begrüßt, allerdings sei die automatische und komfortable Befüllung wesentlich eine Aufgabe der Praxis-IT-Hersteller, und hier scheint der Verband gewisse Zweifel zu hegen. Ähnlichlautend mit der KBV wird die direkte Ansprache von Versicherten durch die Krankenkassen kritisiert.

 

Patientenvertreter warnt vor Missbrauch

„Absolut unausgegoren“ seien außerdem die Maßnahmen zur assistierten Telemedizin in Apotheken: „Statt die hausärztliche Versorgung in der Fläche zu stärken, sollen die Kolleginnen und Kollegen jetzt vor dem Bildschirm sitzen und darauf warten, dass sich eine Apotheke mit einer Frage meldet. Das ist weltfremd, frisst die knappen ärztlichen Ressourcen und macht die Versorgung noch unübersichtlicher als ohnehin schon.“ Auch die komplette Aufhebung der bisherigen 30-Prozent-Quote für Videosprechstunden sei „ein Fehler“. Plädiert wird stattdessen für eine Anhebung der Quote auf 50 Prozent, sonst werde „der Call-Center-Medizin durch kommerzielle Anbieter, die ausschließlich Videosprechstunden im Portfolio haben, Tür und Tor geöffnet.“

 

Kritik an den im §287a SGB V niedergelegten, neuen Screening-Rechten der Krankenkassen kommt von Marcel Weigand, Leiter Kooperation und Digitale Transformation bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Er befürchte, dass die Krankenkassen das neue Recht nicht nur für Zwecke des Gesundheitsschutzes nutzen, sondern auch um Leistungen abzulehnen oder zu verwehren: „Diesbezüglich bin ich daher für ein Opt-In“, so Weigand. Die Opt-out-Regelungen bei der ePA seien aus Patientensicht dagegen zu begrüßen.

 

Ergänzungsbedarf sieht Weigand auch noch beim §318a SGB V, der den neuen Digitalbeirat der gematik betrifft. Dieser soll die gematik zu Datenschutz, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit beraten. Im Beirat sitzen sollen ein/e BSI-Vertreter/in, der/die BfDI sowie von der gematik zu besetzende, „medizinische und ethische Perspektiven“. Hier sei es insbesondere mit Blick auf die Beratungskomponente „Nutzerfreundlichkeit“ zwingend erforderlich, dass auch Ärzt:innen und Versicherte, also jene, die Anwendungen später nutzen sollen, im Beirat einbezogen würden.