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Gesundheits-IT im Kampf gegen das Coronavirus

Die Mitglieder des Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) stehen medizinischen Einrichtungen bei der Bewältigung der Corona-Krise zur Seite, indem viele bestehende und neue Angebote kostenlos zur Verfügung stellen und den Support ausweiten.

Gleichzeitig fordern sie die Politik zur Entlastung von medizinischen Einrichtungen durch die Anpassung gesetzlicher Fristen auf.

Eine zentrale Auflistung der Angebote der bvitg-Mitglieder ist abrufbar unter https://www.bvitg.de/themen/covid-19/   

Ob Hausärztinnen und -ärzte oder Personal in der Pflege oder Krankenhäusern – derzeit stehen Angestellte im Gesundheitswesen in vorderster Linie bei der Abwehr Coronavirus. Mit verschiedenen Maßnahmen wollen die IT-Anbieter aus der Mitgliedschaft des bvitg dazu einen Beitrag leisten.

 

„Diese Frauen und Männer leisten derzeit eine unglaublich wichtige Arbeit, wofür wir alle sehr dankbar sind“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. „Unterstützt werden sie dabei schon heute im Hintergrund durch eine Vielzahl von IT-Tools von der Arztpraxissoftware bis zum Krankenhaus-IT-System. Unsere Mitglieder werden einerseits dafür sorgen, dass diese einwandfrei funktionieren und andererseits unbürokratisch ergänzende digitale Angebote zur Verfügung stellen.“

 

Von neuen Anwendungen bis hin zu Sonderkonditionen

Viele der bvitg-Mitgliedsunternehmen haben ganz neue Lösungen und Verbesserungen entwickelt und veröffentlicht: Beispielsweise eine App, die als schnelle Entscheidungshilfe für Bürgerinnen und Bürger dient oder ein Tool zum selbstständigen Erfassen von behandlungsrelevanten Informationen. Darüber hinaus bieten einige der bvitg-Mitglieder kostenlose Verbesserungen und Erweiterungen ihrer Produkte an oder stellen Lösungen, etwa im Bereich Telemedizin, aktuell kostenlos bereit. Als allgemeine Maßnahme haben zudem viele ihren Software-Support für Kunden wie etwa Krankenhäuser deutlich ausgeweitet.

 

Entlastung bei Softwareanpassungen

Auf politischer Ebene setzt sich der bvitg unter anderem dafür ein, dass die gesetzliche Anpassungspflicht bei bestimmten Softwarekomponenten aufgeschoben wird, um medizinische Einrichtungen zu entlasten. „Indem nur solche Anpassungen vorgenommen werden, die konkret auf eine Verbesserung der derzeitigen Versorgungssituation hinwirken, könnten unnötige Mehraufwände vermieden werden. Damit können sich alle Akteure voll auf den Kampf gegen Covid-19 konzentrieren“, so Zilch.

 

Eine kontinuierlich aktualisierte Auflistung der Angebote der bvitg-Mitgliedsunternehmen ist abrufbar unter https://www.bvitg.de/themen/covid-19/