E-HEALTH-COM ist das unabhängige Fachmagazin für Gesundheitstelematik, vernetzte Medizintechnik , Telemedizin und Health-IT für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Mehr

Für das ePaper anmelden

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden

Anmelden

Passwort vergessen?

Vernetzung |

Gesundheitsdaten: Erst fragen, dann auswerten

Viele der gesetzlich Versicherten (71 Prozent) wissen nicht, dass Krankenkassen Abrechnungsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Versicherten auswerten dürfen, um sie auf mögliche individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen

Mehr als die Hälfte (57 Prozent) findet diese Regelung eher oder vollkommen falsch

Verbraucherzentrale: Krankenkassen sollten Gesundheitsdaten nur mit Einwilligung auswerten dürfen 

Lucas Auer, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband; Foto: © Gert Baumbach - vzbv

Krankenkassen dürfen Abrechnungsdaten wie Diagnosen, Behandlungen oder verschriebene Medikamente ihrer Versicherten auswerten. Auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Versicherten dürfen sie diese auf mögliche individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen. Mehr als die Hälfte der gesetzlich Versicherten (57 Prozent) findet dieses Vorgehen eher oder vollkommen falsch. Das zeigt eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Krankenkassen sollten die Gesundheitsdaten nur mit Einwilligung ihrer Versicherten auswerten dürfen.  

Repräsentative Befragung: Vielen Versicherten ist Datenauswertung nicht bekannt  

Die repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Gut sieben von zehn der gesetzlich Versicherten (71 Prozent) ist nicht bekannt, dass Krankenkassen die Abrechnungsdaten ohne ihre ausdrückliche Zustimmung auswerten dürfen, um sie auf mögliche individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) findet dieses Vorgehen eher oder vollkommen falsch. 

 

„Wer vermeintliche Gesundheitsrisiken bewertet, trägt große Verantwortung. Diese Aufgabe gehört in ärztliche Hände. Krankenkassen sollten hier keine privilegierte Rolle erhalten. Krankenkassen stehen im Wettbewerb. Daraus ergeben sich Interessenskonflikte, denn ihre Aktivitäten unterliegen marktwirtschaftlichen Mechanismen. Da Abrechnungsdaten Fehler enthalten können und Fehleinschätzungen nicht ausgeschlossen sind, dürfen Krankenkassen Versicherte nicht ungefragt mit Risikohinweisen konfrontieren. Stattdessen braucht es eine informierte Entscheidung auf Basis verständlicher und neutraler Informationen über Chancen und Risiken der Datenauswertung. Eine Information auf der Webseite reicht dafür nicht aus”, so Auer.  

 

Verbraucherzentrale kritisiert Ausbau der Datenauswertung  

Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sollen Krankenkassen für ihre Auswertungen künftig auch Zugriff auf Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) oder Wearables wie Smart-Watches erfragen dürfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass vor einer Ausweitung der Befugnisse der Krankenkassen zunächst unabhängig evaluiert wird, inwieweit die Information zu individuellen Gesundheitsrisiken tatsächlich einen gesundheitsrelevanten Effekt bewirkt. Das ist bislang nicht vom Gesetzgeber vorgesehen. Krankenkassen sollten zudem verpflichtet werden, erfolgte Auswertungen transparent zu machen.  

 

Hintergrund  

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) hat der Gesetzgeber die Grundlage für die Datenauswertung durch die Krankenkassen geschaffen. Laut § 25b SGB V des GDNG darf die Krankenkasse bislang gezielt nach folgenden Risiken in den Abrechnungsdaten suchen: 

  • Seltene Erkrankungen, Krebserkrankungen oder andere schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen 
  • Schwerwiegende Wechselwirkungen zwischen verordneten Arzneimitteln 
  • Impflücken bei Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden 
  • Noch nicht festgestellte Pflegebedürftigkeit 


Methodik 

Bevölkerungsrepräsentative Telefonbefragung (22. bis 24. September 2026) von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 1.024 Personen ab 18 Jahren, die gesetzlich krankenversichert sind. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte. 

Weitere Informationen

Forderungspapier | September 2026 "Für Transparenz und Evidenz bei Datenauswertungen durch Krankenkassen"

https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-10/26-09-30_vzbv_Forderungspapier 


Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband