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Medizin |

GVG: Transparenzstelle und klare Bewertungsregeln nötig

Wie kommen digitale Gesundheitsanwendungen schneller an den Patienten? Die GVG fordert eine unabhängige Transparenzstelle und klare Bewertungsregeln für den Zugang zum ersten Gesundheitsmarkt.

Quelle: © elenabsl - Fotolia

 

Die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -Gestaltung (GVG) hat ein Positionspapier zu Digitalisierung und E-Health vorgelegt, das sich mit der Frage beschäftigt, wie digitale Gesundheitsanwendungen in den ersten Gesundheitsmarkt kommen und möglichst zügig den Patienten zur Verfügung gestellt werden können. Erstellt hat es die im Juni 2017 gegründete Facharbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health. Im ersten Schritt wurden neun Hindernisse identifiziert, die dazu beitragen, dass digitale Innovationen nicht in der Regelversorgung ankommen. Zu diesen Hindernissen zählen laut GVG, dass sich digitale Innovationen zu wenig am Versorgungsbedarf orientieren, dass Entwicklern keine übergreifende Beratung zur Verfügung steht und dass kein strukturiertes, öffentliches Verzeichnis über digitale Innovationen existiert.

 

Das Positionspapier, das auch an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übermittelt wurde, fordert dementsprechend unter anderem eine unabhängige, öffentlich zugängliche Transparenzstelle für alle digitalen Gesundheitsanwendungen, die Zugang in den ersten Gesundheitsmarkt erhalten sollen. Hier bietet die GVG auch Unterstützung an. Die Anbieter sollen in diesem Zusammenhang eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen, die unter anderem Anwendungsziele, Funktionalität, CE-Zertifizierung, Nutzen, Evidenz, Kostenübernahme sowie Datenschutz und Datensicherheit umfasst.

 

Außerdem sollen Beratungsstellen für Anbieter und Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen geschaffen werden. Zudem soll ein Verfahren definiert werden, das den Versicherten einen schnellen Zugang zu geeigneten digitalen Gesundheitsanwendungen ermöglicht. Dazu sei es notwendig, klare Bewertungsregeln für digitale Gesundheitsanwendungen zu entwickeln, die einen solchen „Kollektiv-Zugang“ erhalten.

 

Unabhängig davon plädiert die GVG dafür, die Erprobung und das Angebot digitaler Gesundheitsanwendungen über Selektivverträge auszubauen, insbesondere Selektivverträge der besonderen Versorgung nach §140a SGB V. Selektivverträge böten eine geeignete Umgebung für eine Evaluation digitaler Anwendungen in kontrollierten Studien. Die Verpflichtung einer sektoren- oder interdisziplinär fachübergreifenden Versorgung sollte bei der Erprobung digitaler Gesundheitsanwendungen demnach entfallen, so die GVG.

 

Der Prozess, an dessen vorläufigem Ende das Positionspapier steht, hat auch dazu geführt, dass die Idee einer eigenen Veranstaltung zur Digitalisierung entstand. Diese soll gemeinsam von der GVG und der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) organisiert werden und voraussichtlich im Spätherbst in Berlin stattfinden. Ziel ist es, eine gemeinsame Austauschplattform zu schaffen, in der Rahmenbedingungen für digitale Innovationen, Anforderungen an digitale Innovationen und die Umsetzung digitaler Innovationen thematisiert werden.

 

 

mit Material der GVG

 

» GVG Positionspapier Digitale Innovationen für die medizinische Versorgung