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Medizin |

Hautärzte legen Qualitätsstandards vor

© fotohansel - Fotolia

Die deutschen Dermatologen haben eine „Teleguidance“ für Telemedizin der Dermatologie vorgelegt. Und sie kritisieren einmal mehr die Umsetzung der Videosprechstunde.

 

Kurz ist anders: Auf annähernd 100 Seiten äußern sich der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) und das Competenzzentrum Versorgungsforschung in der Demratologie CVderm in der neuen Leitlinie „Praxis der Teledermatologie“ zu Standards bei der Dokumentation, Durchführung und Qualitätssicherung teledermatologischer Leistungen. Beteiligt waren auch Verbraucherschützer, Juristen, Vertreter der Bundesärztekammern und der KBV sowie Kollegen aus den österreichischen und schweizerischen dermatologischen Fachgesellschaften.

 

Inhaltlich wurden in einer strukturierten Literaturrecherche 206 wissenschaftliche Originalarbeiten zur Telemedizin bei Hautkrankheiten identifiziert, die im Zusammenhang mit der Leitlinie analysiert und bewertet wurden. Die online einsehbare Leitlinie gibt außerdem einen Überblick über laufende Projekte im deutschsprachigen Raum und äußert sich zu technischen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Insgesamt stelle die Teledermatologie für viele Indikationen eine wertvolle Ergänzung der Versorgung dar, so die Autoren. Eine qualitätsgesicherte Teledermatologie sie in den deutschsprachigen Ländern grundsätzlich umsetzbar. Dies gelte sowohl für die Diagnostik als auch für Therapie und Therapiemanagement. Technisch müssten Systeme zum Einsatz kommen, mit denen sich die mit der Teledermatologie assoziierten Risiken bestmöglich kontrollieren ließen. Der Einsatz von Messengern für die Teledermatologie wird abgelehnt.

 

Videosprechstunde wurde 2017 weitgehend ignoriert

Eine Möglichkeit, Teledermatologie in Deutschland zu erbringen und abgerechnet zu bekommen, ist die im April 2017 eingeführte Videosprechstunde. Für BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer handelt es sich dabei aber um einen Schlag ins Wasser, und auch der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Dr. Ulrich Weigeldt, hat die Videosprechstunde wiederholt als „Rohrkrepierer“ bezeichnet.

 

Der BVDD hat jetzt einem Bericht der Ärzte Zeitung zufolge Zahlen genannt, die auf einer Umfrage unter allen KVen beruhen und die dieses Urteil zumindest für das Jahr 2017 bestätigen: Demnach wurde in den Quartalen zwei bis vier 2017 die mit im Mittel 9 bis 10 Euro dotierte EBM-Ziffer für die telemedizinische Videoberatung, die abgerechnet werden kann, wenn bei Verlaufskontrollen im selben Quartal kein direkter Patientenkontakt bestand, bundesweit genau zweimal geltend gemacht. Die mit 4 bis 5 Euro dotierte Technikpauschale, die zur Anwendung kommt, wenn der Patient im selben Quartal gesehen wurde, wurde im dritten Quartal 45 Mal und im vierten Quartal 31 Mal abgerechnet.

TeleGuidance zur Teledermatologie von BVDD, DDG und CVderm

https://www.bvdd.de/fileadmin/documents/Teleguidance_928-Art.KonsensusTeledermatologie_%C3%9F25.pdf

Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM