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Vernetzung |

IHE Deutschland: „EPA nicht IHE-konform“

Deutliche Worte von IHE Deutschland: Der Vorschlag der gematik für die elektronische Patientenakte nach §291a SGB V kann nach Ansicht der Standardisierer nicht als IHE-konform bezeichnet werden.

 

Die Initiative IHE ist ein Gremium, das von Herstellern und Nutzern medizinischer IT-Systeme gemeinsam getragen wird. Im Rahmen der Initiative werden seit vielen Jahren so genannte IHE-Profile entwickelt und international konsentiert, die beschreiben, wie (internationale) Standards in bestimmten Use Cases des medizinischen IT-Einsatzes konkret einzusetzen sind, damit sich unterschiedliche IT-Systeme gegenseitig verstehen.

 

IHE Deutschland hat jetzt in einem für die Organisation eher ungewöhnlichen Schritt eine „Öffentliche Stellungnahme“ formuliert, in der sie sich letztlich dagegen verwehrt, dass sich gesundheitspolitische Instanzen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte nach §291a SGB V auf die IHE berufen. In der Stellungnahme heißt es:

 

„Die Experten der IHE Deutschland e.V. haben die ePA-Spezifikationen begutachtet und stellen eine proprietäre Verwendung der IHE-Vorgaben fest. Weder die ePA-Spezifikationen noch die Vorgehensweise bei deren Erstellung kann aus aktueller Sicht als IHE-konform bezeichnet werden. Interoperabilität im Sinne der IHE ist nur unter konsequenter Einhaltung aller Vorgaben der IHE möglich.“

 

Was die konkreten Kritikpunkte angeht, werden einige Punkte genannt, die auch Industrieverbände und einzelne Industrieunternehmen bereits thematisiert haben. Unter anderem wird kritisiert, dass die Abhängigkeiten zwischen unterschiedlichen IHE-Profilen ignoriert werden, dass einzelne Integrationsprofile komplett ausgeschlossen und dass die Zuständigkeiten einzelner IHE-Akteure proprietär abgewandelt werden. Auch werde der IHE-Abstimmungsprozess ignoriert, sodass deutschlandspezifische Besonderheiten nicht in den internationalen Standardisierungsprozess eingebracht werden könnten.

 

Dies sind nur einige der Kritikpunkte, viele weitere, teils sehr konkrete können der Stellungnahme von IHE Deutschland entnommen werden. IHE Deutschland betont auch, dass es „mitnichten lediglich darum [geht], bestehende Produkt- bzw. Firmeninteressen einzelner deutscher Lösungsanbieter zu schützen.“ Das ist ein Vorwurf, der in den vergangenen Tagen vereinzelt in medizinischen und gesundheitspolitischen Medien aufgetaucht ist.

 

Die IHE stehe international für Neutralität und Konsens, heißt es in der Stellungnahme. Dieser Konsens werde nüchtern im Rahmen der Connectathons durch technische Prüfmechanismen sichergestellt. „Die ePA-Spezifikation [weicht] vielfältig und an sehr essentiellen Stellen von den IHE-Vorgaben ab. Die Hersteller und Anwender werden hierdurch vor die Wahl zwischen einer ePA- oder einen IHE-konformen Akte gestellt. Die gematik hat wiederholt behauptet, den Dialog mit der IHE Deutschland zu suchen. Das ist bisher nur punktuell erfolgt. Hierdurch bot sich noch kein Ansatz gemeinsam den Konsensbildungsprozess für Deutschland zu beginnen“, so die IHE.