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Medizin |

KBV will Zuständigkeit für digitale Versorgung

Not amused: Dass das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) den Krankenkassen mehr Rechte zubilligen will, schmeckt den Kassenärzten gar nicht. Sie gehen in die Gegenoffensive.

Quelle: © buri327

Mit dem DVG will die Bundesregierung – neben vielen anderen Maßnahmen – den Krankenkassen gestatten, mehr als bisher mit den ihnen zur Verfügung stehenden Daten zu arbeiten. So soll es leichter werden, innovative, digital gestützte Versorgungsprojekte aufzusetzen. Niedergelegt ist das im neu geschaffenen §68a des Referentenentwurfs des DVG. Dort steht, dass Krankenkassen digitale Innovationen entwickeln und über Kapitalbeteiligung fördern sollen, und dass sie dafür die von ihnen rechtmäßig erhobenen und gespeicherten versichertenbezogenen Daten auswerten dürfen.

 

Für die KBV ist dieser Passus ein „Casus Belli“, wie KBV-Vizechef Sr. Stephan Hofmeister bei der KBV-Vertreterversammlung im Vorfeld des Deutschen Ärztetags betonte. Mit dem neuen Paragraphen werde es Krankenkassen unter dem Deckmantel der digitalen Innovation ermöglicht, direkt in die Versorgung einzugreifen.

 

Ist §68a ein Digital-Trojaner?

Die Kritik bezieht sich vor allem auf das im Referentenentwurf den Krankenkassen eingeräumte Recht, im Zuge innovativer digitaler Projekte ihren Versicherten Versorgungsangebote durch Dritte machen zu lassen, an denen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nicht beteiligt werden müssen. Das sei eine Art Trojanisches Pferd, so die KBV: Was aussehe wie Förderung digitaler Innovationen könnte sich als Umsturz der bisherigen Versorgungsverantwortlichkeiten zulasten der Ärzte herausstellen.

 

Jetzt hat die KBV nachgelegt. Ziel müsse es sein, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den DVG-Entwurf so zu ändern, dass KVen und KBV zu „gleichberechtigten Akteuren“ bei der Digitalisierung der ambulanten Versorgung würden, so die Körperschaft. Daher werde sich der KBV-Vorstand jetzt für den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Versorgungsstruktur einsetzen. KVen und KBV sollen demnach Digitalisierungsprozesse in der ambulanten Versorgung sowohl mit eigenen Mitteln als auch mit Mitteln der Krankenkassen aktiv unterstützen dürfen.

 

KBV will digitale Versorgungsplattform aufbauen

Letztlich läuft der Vorschlag der KBV auf eine digitale Versorgungsplattform hinaus, die es den Akteuren der Selbstverwaltung ermöglichen würde, Versorgung systematischer als bisher zu planen. Der Aufbau einer solchen Versorgungsplattform müsse durch den Gesetzgeber zur Aufgabe der KVen und der KBV gemacht und deren Finanzierung sichergestellt werden, so der Beschluss der Vollversammlung.

 

Die KBV kritisiert auch, dass für die Erstattungsfähigkeit digitaler Angebote künftig niedrigere Standards gelten sollen als für andere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bezieht sich auf die geplante Einführung einer BfArM-Liste von digitalen Medizinprodukten bis Klasse IIa, für die das Bundesgesundheitsministerium per Verordnung die Kriterien definieren will. Bei Produkten auf der Liste müssen sich Hersteller und GKV dann auf eine Finanzierung im Rahmen der Regelversorgung einigen – ohne Einbeziehung des Gemeinsamen Bundesausschuss.