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Health-IT |

KIM kommt: Erster Fachdienst zugelassen

KIM-Anbieter informiert über künftigen Bestellprozess.

Die gematik hat den ersten Fachdienst für die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) zugelassen. Damit ist ein entscheidender Schritt getan, damit der sektorenübergreifende Versand vertraulicher Nachrichten, Daten und weiterer Dokumente wie Arztbriefe, Abrechnungen und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Einzug in den Versorgungsalltag halten kann.

 

„Mit dem ersten zugelassenen KIM-Fachdienst haben wir einen Etappensieg errungen, damit alle Akteure sicher miteinander kommunizieren können. Endlich wird aus der Telematikinfrastruktur die zentrale Plattform für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Darauf haben wir lange gewartet“, betont gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken.

 

Mit der Zulassung des KIM-Fachdienstes darf die Firma CompuGroup Medical interessierte Leistungserbringer mit KIM ausstatten. Über die Bestellprozesse informiert der Anbieter. Nach erfolgter Registrierung vergibt der Anbieter eine spezielle E-Mail-Adresse für den Kommunikationsdienst.

 

Nach der Einrichtung von KIM können über die gewohnten Programme – Praxissoftware/Krankenhausinformationssystem oder E-Mail-Programm – sichere sowie signierte E-Mails und Dokumente gesendet und empfangen werden. Neben medizinischen Dokumente können künftig Verwaltungs- und Meldedaten über KIM zuverlässig und sicher übertragen werden.

 

Damit KIM zum Einsatz kommen kann, benötigen medizinische Einrichtungen einen E-Health-Konnektor, ein Kartenterminal, einen Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B) und gegebenenfalls einen Heilberufsausweis. Liegt ein Heilberufsausweis noch nicht vor, sollte dieser schnellstmöglich bei der jeweiligen Standesorganisation beantragt werden.

 

Im Zulassungsverfahren der gematik befinden sich weitere Firmen, die nach erteilter Zulassung durch die gematik ebenfalls einen KIM-Fachdienst anbieten werden.

 

 

Ein Praxisbeispiel

Ein Allgemeinmediziner überweist einen Patienten an einen Kardiologen. Nach der Untersuchung möchte der Kardiologe den Befund an den Allgemeinmediziner übermitteln:

 

Schritt 1: Der Kardiologe verfasst einen Arztbrief in seiner Praxissoftware und signiert den Arztbrief mit seinem Heilberufsausweis.

 

Schritt 2: Anschließend wählt der Kardiologe den überweisenden Allgemeinmediziner in seiner Praxissoftware bzw. aus dem KIM-Adressbuch als Empfänger aus und die gesamte Nachricht wird im Hintergrund mit der Institutionskarte der Praxis (SMC-B) zusätzlich signiert.

 

Schritt 3: Die Nachricht mit dem Arztbrief wird verschlüsselt an den Allgemeinmediziner versendet.

 

Schritt 4: Die Praxissoftware des Allgemeinmediziners nimmt die Nachricht entgegen. Sie wird automatisch entschlüsselt und auf Datenmanipulation hin überprüft.

 

Quelle: gematik