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Vernetzung |

KOM-LE bleibt KOM-pliziert

Es wird zunehmend deutlich, dass die Änderung der Erstattung für eArztbriefe ab Juli 2020 zumindest für einige Ärzte Probleme bringen wird.

Quelle: © elenabsl – stock.adobe.com

Zur Erinnerung: Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hat auf den letzten Metern nochmal Rückenwind für die ärztliche Kommunikation über den neuen KOM-LE-Kanal der Telematikinfrastruktur gebracht. KOM-LE gilt als neuer Standard als gesetzt, nur stellt sich weiterhin die Frage, wie der Übergang von KV-Connect in Richtung KOM-LE optimalerweise gestaltet wird. Das DVG will es, dass der elektronische Arztbrief ab Juli 2020 nur noch dann erstattet wird, wenn er über KOM-LE übertragen wird.

 

Hier gibt es jetzt Diskussionen, und zwar im Zusammenhang mit der Frage, inwieweit Nachrichten über 25 MB über KOM-LE versandt werden können. Die derzeitige KOM-LE Spezifikation fordert vom KOM-LE-Client-Modul nur Übertragungen bis 25 MB, schließt aber größere Datenmengen auch nicht explizit aus. (Siehe Anmerkung.) Inwieweit größere Übertragungen aktuell technisch möglich sind, dazu gibt es unterschiedliche Meinungen.

 

Käme das so, wäre das ein Problem für all jene Praxen, die heute eArztbriefe mit Anhängen verschicken. Sie müssten dafür weiterhin KV Connect nutzen, wenn sie nicht auf analoge Briefe zurückwechseln wollen, bekommen dann aber voraussichtlich kein Geld mehr, sofern nicht Ausnahmeregelungen definiert werden. Konkret betrifft die Problematik Radiologen, die Bilder als Anhänge verschicken. Aber auch bei der 1-Click-Abrechnung der Kassenärztlichen Vereinigungen und beim Versand von Scan-Anhängen sowie möglicherweise bei digitalen Laboranforderungen könnte es Schwierigkeiten geben. Die letztgenannten Szenarien sind deswegen relevanter, weil sie nicht nur Radiologen, sondern zum Beispiel auch Hausärzte betreffen.

 

Ein zweites Problemfeld ist der so genannte SMC-ORG-Bereich, also die Kommunikation mit Kassen, Gesundheitsämter, DMP-Annahmestellen und KVen, die bisher von KV-Connect bedient wird. Hier gilt eine Migration Richtung KOM-LE als prinzipiell unproblematisch, aber wohl aufgrund der föderalen Strukturen als etwas langwierig. Damit stellt sich auch hier die Frage des Übergangs von der KV-Connect-Welt in die KOM-LE-Welt, ähnlich wie bei DALE-UV, wo es das Problem gibt, dass die Unfallversicherungen nicht an die Telematikinfrastuktur angebunden sind.

 

Die gematik äußert sich zu KOM-LE weiterhin nur sehr vage. Auf eine E-HEALTH-COM-Anfrage zu DALE-UV wurde betont, dass derzeit an Lösungen gearbeitet werde, „um weiteren berechtigten Akteuren den Zugang zur Telematikinfrastruktur und somit auch zu KOM-LE zu ermöglichen“. Was das ebenfalls strittige Thema der (Stapel-)Signaturen angeht, gab es auf die Frage, ob KOM-LE-Arztbriefe nur mit dem HBA 2.0 oder überbrückend auch mit SMC-B signiert werden können, ebenfalls nur eine ausweichende Antwort dahingehend, dass die derzeit verfügbaren Heilberufsausweise der Generation 2.0 über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügten und somit für die Signatur von Arztbriefen verwendet werden könnten.

 

Immerhin scheint es eine gewisse Dynamik beim Thema KOM-LE-Zulassungen zu geben: Neben der CGM befänden sich zwei weitere Hersteller im Zulassungsverfahren, so die gematik zu E-HEALTH-COM. Weitere Hersteller seien interessiert und strebten ebenfalls Zulassungen an. Wir bleiben bei dem Thema am Ball.

 

Anmerkung der Redaktion: 

In einer ersten Version des Artikels fehlte der Hinweis auf die KOM-LE-Spezifikation und die dort erwähnten 25 MB. Wir haben das nachträglich ergänzt. Die genaue Formulierung in der Spezifikation lautet: "Das KOM-LE-Clientmodul muss Nachrichten mit einer Nettogröße von bis zu 25 MB bearbeiten können. Dabei ist zu beachten, dass sich durch die base64-Kodierung der Nachricht die zu verarbeitende Bruttogröße um den Faktor 1,37 erhöht."