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Vernetzung |

Kritik der KV Niedersachsen am eHealth-Gesetzentwurf

Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben heute in Hannover den Entwurf des E-Health-Gesetzes kritisiert. Obwohl die Vernetzung der Partner des Gesundheitswesens grundsätzlich zu begrüßen sei, würden Bürokratie, Sanktionen und Regularien für die Ärzte überwiegen. Daher lehnt die Vertretung der 13.600 niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten das E-Health-Gesetz in seiner jetzigen Form ab. Wörtlich heißt es in der Resolution: „Die minimalen finanziellen Anreize täuschen nicht darüber hinweg, dass mit dem Gesetzentwurf starre Regularien und Sanktionen verbunden sind und die Kosten zum Aufbau der Infrastruktur in den Praxen völlig außer Betracht bleiben.“

Insbesondere das Versichertenstammdaten-Management lehnten die Delegierten ab. Dies sei eine klare Verwaltungsaufgabe der Krankenkassen, die in den Arztpraxen keinen Platz habe. Aktuell sieht der Gesetzentwurf ab Mitte 2018 eine pauschale Honorarkürzung von einem Prozent für alle Ärzte vor, die keine Versichertenstammdaten prüfen. Und zwar solange, bis sie der Verpflichtung nachkommen. Diese Regelung lehnt die Vertreterversammlung als nicht akzeptabel ab. Die Vertreterversammlung der KVN fordert die Regierung zu einer deutlichen Nachbesserung des Gesetzentwurfs auf.

Zum Hintergrund: Das geplante E-Health-Gesetz soll die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und digitaler Anwendungen beschleunigen und den Druck auf die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten erhöhen. Es bildet die rechtliche Grundlage für den Ausbau der Telematikinfrastruktur, die nach dem Willen des Gesetzgebers „flächendeckend nutzbringende Online-Anwendungen zur Verbesserung der Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland“ ermöglichen soll.

 

 

Weitere Gesetzgebungsverfahren

Darüber hinaus hat die KVN-Vertreterversammlung das dirigistische Vorgehen der derzeitigen Gesundheitsadministration im Bund durch weitere Gesetzesvorhaben gerügt. Das Wissen und der Wille der rechtmäßigen Organe der ärztlichen Selbstverwaltung habe bei den geplanten Gesetzen keine angemessene Berücksichtigung erfahren. Wörtlich heißt es in einer einstimmig verabschiedeten Resolution: „Durch dieses Verhalten droht der Kern von ärztlicher und psychotherapeutischer Selbstverwaltung und Subsidiarität in der staatlichen Gestaltung der ambulanten Medizin in Deutschland substantiellen Schaden zu nehmen.“ Die Delegierten der Vertreterversammlung fordern eine Neuverhandlung des geplanten GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes und des eHealth-Gesetzes.

 

Quelle: KV Niedersachsen