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Vernetzung |

Marburger Bund betont Wichtigkeit der Gesundheitskarte

Bild: © Stockfotos-MG

Bei den Diskussionen um das digitale Gesundheitswesen hat sich jetzt der Marburger Bund zu Wort gemeldet – und mahnt, dass Datensicherheit und Praktikabilität gewährleistet sein müssen.

 

In einem umfangreichen Positionspapier findet die Ärztegewerkschaft, die vor allem Krankenhausärzte vertritt, teils lobende, teils kritische Worte für die Ende 2018 vorgelegte gematik-Spezifikation der elektronischen Patientenakte nach §291a SGB V. Gleichzeitig wird die Gesundheitspolitik aufgerufen, in der gelebten Praxis nicht hinter die hohen Standards zurückzugehen, die nach außen immer betont werden.

 

So müsse das für Patientenakten nach §291a SGB V künftig geltende Verwendungs- und Weitergabeverbot für persönliche Daten auch für die derzeitigen elektronischen Gesundheitsakten der gesetzlichen Krankenkassen und für die elektronischen Akten der privaten Krankenversicherung gelten: „Gesetzliche und private Krankenversicherungen dürfen weder heute noch in Zukunft von ihren Versicherten verlangen oder ihre Versicherten dazu animieren, Krankheitsdaten preiszugeben, indem sie beispielsweise als Gegenleistung finanzielle Vorteile versprechen“, so der Marburger Bund.

 

Für den Patienten müsse auch klar ersichtlich sein, wem er Zugriff auf seine Daten erteilt hat und welche Daten davon jeweils betroffen sind. Hier sehen die Ärzte bei der gematik-Spezifikation noch Verbesserungsbedarf. So werde in der bisherigen, ersten Version der ePA-Spezifikation nur nach drei möglichen Zugriffsberechtigten unterschieden: dem Versicherten selbst, den Leistungserbringen und den Kostenträgern. Künftige Versionen sollten hier stärker differenzieren, auch zwischen verschiedenen Ärzten, heißt es in dem Positionspapier des MB.

 

Keinesfalls dürften die zu erwartenden Veränderungen im Rahmen der Weiterentwicklung der EPA-Spezifikation dazu führen, dass existierende Sicherheitsstandards unterlaufen würden. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unter Kontrolle des Patienten sei unabdingbar. Angeregt wird auch, noch einmal über eine etwas andere Grundarchitektur der elektronischen Patientenakte nach §291a nachzudenken und auf zentrale Datenserver zu verzichten: „Aus der Sicht des Marburger Bundes könnte ein nutzerzentriertes Identitäts- und Rechtemanagement in Verbindung mit einer dezentralen Datenspeicherung besonders geeignet sein, die hohen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, die an Patientendaten zu stellen sind.“

 

Das Positionspapier des Marburger Bunds schließt mit einem ungewöhnlich deutlichen Plädoyer, die elektronische Gesundheitskarte bei allen Diskussionen über Patientenakten nicht hinten runter fallen zu lassen. Die Karte sei besser als ihr Ruf, unter anderem weil mit ihrer Hilfe wichtige digitale Anwendungen wie die elektronischen Notfalldaten und der digitale Medikationsplan auch von Patienten genutzt werden könnten, die keine vollumfängliche elektronische Patientenakte nutzen wollen oder können. Der Verband kritisiert deswegen, dass in der öffentlichen Diskussion teilweise so getan werde, als sei die elektronische Gesundheitskarte ein Auslaufmodell.

 

» Hier finden Sie das Positionspapier des Marburger Bunds zum Download.

 

Philipp Grätzel