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Vernetzung |

Memorandum macht Unruhe

Bild: © metamorworks - Fotolia

Läuft die Selbstverwaltung bei den elektronischen Patientenakten in die richtige Richtung? Zweifel werden lauter.

 

Derzeit arbeitet eine Art Akten-Taskforce unter der Leitung des Bundesgesundheitsministeriums ein Rahmenkonzept für elektronische Patientenakten nach §291a SGB V in Deutschland aus – weitgehend hinter verschlossenen Türen. Am 19. September trafen sich Vertreter des Ministeriums, der Gematik sowie der Krankenkassen und der KBV und verständigten sich in Form eines so genannten Memorandums auf eine Art Eckpunktekatalog, der außerhalb des Selbstverwaltungszirkels viel Kopfschütteln auslöste.

 

Im Detail wurden zum einen Ziele der Standardisierung der ePA niedergeschrieben, darunter neben Selbstverständlichkeiten auch der „Anspruch [der GKV-Versicherten] auf EINE ePA“, wobei die Hervorhebung genau so im Memorandum steht. Die Portabilität sämtlicher Daten bei Kassenwechsel soll sichergestellt sein, Versicherte sollen mobil zugreifen können, Leistungserbringer soll aus ihren Primärsystemen mit der ePA arbeiten können und die technische Basis sollen „die Telematikinfrastruktur und die Standards der IHE“ sein.

 

Betont wird auch noch einmal, dass die ePA mit der elektronischen Gesundheitsakte nach §68 SGB V zusammengeführt werden soll, letztere aber für eine Übergangsphase noch gebraucht werde. Jeder Versicherte dürfe zu jeder Zeit über maximal eine aktive ePA verfügen. Die Möglichkeit zur Datenspende soll gegeben sein. Zugriffsrechte sollen auf Basis der gesamten Akte oder einzelner Dokumente oder Datenbereich gewährt werden können. Es soll die Möglichkeit bestehen, dass Versicherte ihren Leistungserbringern beim Arzt-Patienten-Kontakt ad hoc Zugriffsrechte erteilen können. Betreiber dürfen die Daten nicht einsehen können. Kryptographie bei Transport und Speicherung ist Pflicht, und die Daten sollen „beim Betreiber auf Servern (wenn möglich) in Deutschland gespeichert“ werden.

 

Kritik am Selbstverwaltungs-Memorandum gab es vor allem hinsichtlich der vorgeschlagenen Governance-Strukturen. Die Gematik ist demnach zuständig für die technische Infrastruktur, die Zulassung einer ePA und die Beschreibung der technischen Standards bzw. Schnittstellen. Beim GKV-Spitzenverband sollen die Aktenstruktur und die nicht-medizinischen Inhalte der ePA angesiedelt sein. Für die gestaltbaren Bereiche der ePA sind demnach die jeweils herausgebenden Krankenkassen zuständig. Und die „technischen und semantischen Anforderungen an medizinische Datenobjekte“ verantwortet die KBV.

 

Insbesondere viele Industrieverbände betrachten diesen letzten Punkt als kontraproduktiv. So betont Julia Hagen vom BITKOM, dass eine alleinige Verantwortlichkeit der KBV nicht zielführend sei, da bei der KBV eine über Abrechnungsdaten hinausgehende Kompetenz zur Standardisierung nicht ausreichend vorhanden sei. So habe die von der KBV entwickelte Schnittstelle zum Praxis-IT-Wechsel nach §291d selbst bei simplen medizinischen Daten wie dem Blutdruck ernsthafte Lücken. Dies lasse sich nur verhindern, wenn Fachgesellschaften, Industrie und Standardisierungsorganisationen eingebunden würden: „Diese Organisationen beschäftigen sich seit Jahren mit medizinischen Datensätzen. Das kann die KBV nicht im Alleingang“, so Hagen.

 

Philipp Grätzel