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Vernetzung |

Schritt nach vorn bei den Apothekenkonnektoren

Einigung an der Apothekenfront: Rechenzentrums-Konnektoren sind bei den Apotheken jetzt von der Refinanzierungsvereinbarung abgedeckt. Auch in Sachen VSDM-Rollout gibt es Bewegung.

Quelle: © twinsterphoto – stock.adobe.com

 

Bisher war unklar gewesen, ob die in der Anschaffung teilweise kostengünstigeren Rechenzentrums-Konnektoren für einen Anschluss der Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) durch die Anfang 2019 getroffene Finanzierungsvereinbarung von GKV Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) abgedeckt sind oder nicht. Das hatte zur Verunsicherung bei Apothekern geführt, die mit der Nutzung eines Rechenzentrums-Konnektors liebäugelten.

 

Der DAV hat jetzt in einem Schreiben an die Apothekerverbände und Apothekervereine, das E-HEALTH-COM vorliegt, mitgeteilt, dass der GKV Spitzenverband schriftlich bestätigt habe, dass eine Refinanzierung von TI-Komponenten auch dann möglich ist, wenn „die Endgeräte nur mittelbar in der Apotheke angeschlossen werden“. Damit seien entsprechende Rechenzentrumsangebote, konkret genannt wird das Angebot der Firma RED Medical, refinanzierungsfähig.

 

Seitens des Herstellers wird diese Klarstellung begrüßt: „Wir freuen uns sehr, dass nun auch der DAV erkannt hat, dass unsere Lösung RED telematik eine erhebliche Erleichterung des Apothekenalltags darstellt. Tatsächlich haben wir nie daran gezweifelt, dass der Konnektor im Rechenzentrum erstattungsfähig ist“, betont RED Medical Geschäftsführer Jochen Brüggemann.

 

Der DAV-Brief an die Apothekerverbände äußert sich auch zu einem weiteren strittigen Thema, nämlich der Frage, inwieweit es die Refinanzierungsvereinbarung erlaube, die (nicht eRezept-fähigen) VSDM-Konnektoren in den Apotheken zu installieren und sie dann zu den für das eRezept und die eMedikation erforderlichen eHealth-Konnektoren upzudaten, sobald die jeweiligen Hersteller die entsprechende Zulassung haben.

 

„Nach dem aktuellen Stand der laufenden Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband [wird] auch eine Erstattungsfähigkeit von VSDM-Konnektoren mit Update zum eHealth-Konnektor Gegenstand der Änderungsvereinbarung sein […]“, heißt es in dem Schreiben. Die Änderungsvereinbarung befinde sich derzeit in der Schlussabstimmung. Das bedeutet, dass Apotheken im Rahmen der TI-Finanzierungsvereinbarung aller Voraussicht VSDM-Konnektoren bestellen und installieren werden können, die dann in einem zweiten Schritt das eHealth-Konnektor-Update erhalten.

 

Das könnte den Apothekenrollout spürbar beschleunigen, da bisher nur ein Konnektor-Hersteller, die CGM, über eine vorläufige gematik Zulassung eines eHealth-Konnektors verfügt. Der Startschuss für den CGM-Feldtest zu eMedikation und Notfalldaten, der für die definitive Zulassung nötig ist, fiel vor zwei Tagen. Auch die anderen Hersteller müssen solche Tests nach der vorläufigen Zulassung durchlaufen.