Der Trägerverein eHealth Nordwestschweiz sieht in diesem Zusammenschluss die Chance, dass die rasche, schweizweite Einführung eines EPD vorangetrieben werden kann. Der entsprechende Entscheid des Vorstands wurde am 2. April 2019 an der Mitgliederversammlung des Trägervereins bestätigt. Zugleich ist vorgesehen, dass sich die Kantone der Nordwestschweiz an der Cantosana AG beteiligen, die von den Kantonen Zürich, Bern und Zug getragen wird und gemeinsam mit dem Trägerverein XAD Trägerorganisation der axsana AG ist.
Der Präsident des Trägervereins XAD, Daniel Kalberer, begrüsst den Entscheid: «Wir freuen uns sehr über diesen Schulterschluss - das Projekt elektronisches Patientendossier gewinnt damit an Stärke und ausgewiesenem KnowHow aus der Nordwestschweiz. »
Mit dem Pilotprojekt «myEPD» hat die Nordwestschweiz die Machbarkeit eines funktionsfähigen und datenschutzkonformen EPD am Universitätsspital Basel (USB) unter Beweis gestellt. Diese Erfahrung bringt die Nordwestschweiz bei der axsana AG ein. Die axsana verfügt über ein Geschäftsmodell für eine Trägerschaft, die unkompliziert auf weitere Kantone ausgeweitet werden kann. Technisch basiert axsana auf Swisscom Health AG, die auch der technische Partner von myEPD ist.
Der Zusammenschluss der beiden EPD-Gemeinschaften auf der strategischen sowie operativen Ebene vereinfacht die Entwicklung eines EPD, das hohen qualitativen Ansprüchen genügt, schweizweit nutzbar ist und für die Gesundheitsversorger nachhaltig kostengünstig bleibt. Somit werden sowohl für die Bevölkerung als auch für die Gesundheitseinrichtungen der angeschlossenen Kantone optimale Voraussetzungen zur Nutzung des elektronischen Patientendossiers geschaffen.
Zur schweizweiten Einführung des elektronischen Patientendossiers
Der Bund ist daran, das EPD schweizweit einzuführen. Alle Spitäler in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, ab April 2020 ihren Patientinnen und Patienten die Eröffnung eines EPD anzubieten. Ab 2022 gilt die Pflicht auch für Pflegeheime und Geburtshäuser. Für ambulante Leistungserbringer wie Arztpraxen oder Apotheken besteht keine gesetzliche Anschlusspflicht.
Quelle: Trägerverein eHealth Nordwestschweiz/Trägerverein XAD