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Vernetzung |

Schweizer Parlament hat Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier verabschiedet

Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern

Das Schweizer Parlament hat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) heute verabschiedet. So soll in Zukunft jede Person in der Schweiz die Möglichkeit erhalten, ihre medizinischen Daten über ein elektronisches Patientendossier medizinischen Fachpersonen zugänglich zu machen. 

 

Mit seiner Strategie Gesundheit2020 will der Schweizer Bundesrat die Versorgungsqualität im Gesundheitsbereich erhöhen. Ein wesentliches Element der Strategie ist die Förderung elektronischer Gesundheitsdienste („eHealth“) und insbesondere des elektronischen Patientendossiers. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) legt die rechtlichen Voraussetzungen fest, unter denen die im elektronischen Patientendossier enthaltenen medizinischen Daten bearbeitet werden können. Damit wird eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der „Strategie eHealth Schweiz“ erfüllt und eine wichtige Massnahme für die Weiterentwicklung des Schweizer Gesundheitssystems umgesetzt.


Der Bundesrat hatte im Mai 2013 den Gesetzesentwurf über das elektronische Patientendossier (EPDG) verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Der Ständerat hatte den Gesetzesentwurf im Juni 2014 einstimmig angenommen.