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Vernetzung |

Spectaris: Digitale Versorgung Gesetz kann nur ein Zwischenschritt sein

SPECTARIS-Fachverband Medizintechnik begrüßt  neuen Zugangsweg für digitale Gesundheitsanwendungen / Einbindung aller nichtärztlichen Leistungserbringer gefordert / Nationale eHealth-Koordinierungsstelle sinnvoll

Quelle: © Check - Fotolia

Der SPECTARIS-Fachverband Medizintechnik begrüßt in seiner Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Digitale Versorgung Gesetzes (DVG) die Bestrebungen des Bundesministeriums für Gesundheit, innovative digitiale Gesundheitsanwendungen vor allem in der häuslichen Versorgung schneller zum Versicherten zu bringen. Bis zum Ende des Jahres soll das DVG in Kraft treten.

 

„Das DVG ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg in ein digitalisiertes Gesundheitssystem, das sowohl eine verbesserte Patientenversorgung als auch unternehmerische Chancen gerade auch für junge und mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups bietet“, betont SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer. „Der Gesetzgeber ist auf einem guten Weg, wir wünschen uns aber noch energischere Schritte.“

 

So ist die zukünftige Erstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen der niedrigen Medizinprodukte-Klassen I und IIa zwar ein wichtiger Zwischenschritt, greift aber zu kurz: Der Sachleistungsanspruch sollte auch auf digitale Gesundheitsanwendungen ausgeweitet werden, die in Kombinationen mit Medizinprodukten der höheren Medizinprodukte-Klassen IIb und III wirken. „Viele chronisch erkrankte Versicherte warten schon zu lange eine Verbesserung ihrer Lebensqualität durch digital unterstützte Medizinprodukte, weil sie bisher nicht erstattet wurden. Wir befürchten, dass durch diese Einschränkung viele nachgewiesen nützliche digitale Gesundheitsanwendungen auch künftig nicht für alle Versicherten in die Erstattung aufgenommen werden,“ sagt Dr. Martin Leonhard, Fachverbandsvorsitzender Medizintechnik.

 

Auch die fehlende Einbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen in die Telematikinfrastruktur stößt auf Unverständnis. Gerade im wichtiger werdenden häuslichen Bereich sind diese Leistungserbringer wichtige Versorgungspartner und sollten daher in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden. Mayer: „Durch die Einbindung in die Telematikinfrastruktur und den Zugriff auf die elektronische Patientenakte könnten die Hilfsmittel-Leistungserbringer den versicherten Patienten eine zielgerichtere Beratung für die bestmögliche Hilfsmittelversorgung anbieten. Wenn ihnen bekannt ist, welche weiteren Hilfsmittel und Arzneimittel ein Patient bereits erhält, können Fehlberatungen oder unnötige Verordnungen vermieden werden.“

 

Mit Blick auf die weiterentwickelte Digitalisierung der Gesundheitssysteme anderer Länder bleibt noch viel zu tun: „Neben der Einbindung von nichtärztlichen Leistungserbringern in die Telematikinfrastruktur und eines ausgeweiteten Sachleistungsanspruchs empfehlen wir eine nationale eHealth-Koordinierungsstelle. Für die gemeinsame Diskussion und Abstimmung in Richtung Gesundheit 4.0 ist eine solche Stelle ein sinnvolles Instrument“, so Leonhard.

 

Warum Deutschland zum Leitmarkt der digitalen Gesundheitswirtschaft und Medizintechnik werden muss und was dafür zu tun ist, hat SPECTARIS zusammen mit der Messe Düsseldorf und Roland Berger in der Studie Gesundheit 4.0 aufgezeigt.

 

Quelle: Spectaris