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Medizin |

Telemedizin in die Versorgung einbetten

Digitalgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz erhalten von der Bundesärztekammer gute Noten. Es gibt aber auch Kritik.

Bild: © BÄK

Der Entwurf des Digitalgesetzes mit seiner Opt-out-ePA und der Pflicht zur Befüllung durch die medizinischen Einrichtungen geht für Dr. med. Klaus Reinhardt, den Präsidenten der Bundesärztekammer, in die richtige Richtung. Entscheidend sei, dass die Befüllung der Akte möglichst mit strukturierten Daten erfolge und dass sie für die medizinischen Einrichtungen nicht mit Zusatzaufwand verbunden sei, so der Hausarzt im Gespräch mit E-HEALTH-COM.

 

Nicht glücklich ist Reinhardt mit den Plänen zur assistierten Telemedizin in Apotheken oder Gesundheitskiosken. Das könne in Einzelfällen Sinn machen, aber prinzipiell brauche es keine zusätzlichen Anlaufpunkte. Der BÄK-Präsident, selbst Hausarzt, plädierte stattdessen für eine Ausweitung der aufsuchenden Gesundheitshilfe, die gerne auch telemedizinisch unterstützt sein dürfe. Für das Geld, das ein Gesundheitskiosk koste, ließen sich viele Gemeindeschwestern finanzieren. Diese könnten zum Beispiel von den Kommunen bezahlt werden und jeweils mit mehreren Hausarztpraxen zusammenarbeiten. Das sei deswegen sinnvoller als Gesundheitskioske, weil die Versorgung dann gut in existierende Versorgungsstrukturen eingebettet sei.

 

In Sachen Gesundheitsdatennutzungsgesetz gab sich Reinhardt als ein Fan der freiwilligen Datenspende via elektronischer Patientenakte (ePA) zu erkennen. Wichtig sei, dass klare Kriterien für die forschende Datennutzung festgeschrieben würden. Dass über eine staatliche Stelle zu organisieren, hält der BÄK-Präsident prinzipiell für richtig.

 

Dringenden Korrekturbedarf sieht die Bundesärztekammer bei dem Vorhaben, dass Kranken- und Pflegekassen künftig auf der Basis von Abrechnungsdaten versichertenindividuelle Auswertungen durchführen und so unmittelbar in die Patientenbehandlung eingreifen können. „Krankheitsfrüherkennung oder gar die Identifikation akuter Gesundheitsgefährdungen allein auf Basis von Abrechnungsdaten ist sehr unzuverlässig und kann medizinisch sogar fahrlässig sein“, kritisiert Reinhardt in einer aktuellen Stellungnahme der BK. Dies würde Patientinnen und Patienten ebenso verunsichern wie ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

 

Eine sinnvolle Nutzung von Krankenkassendaten setze eine stimmige Integration in die ärztliche Versorgung voraus, so die BÄK, die in ihrer Stellungnahme vorschlägt, gemeinsam mit der ärztlichen Selbstverwaltung zunächst in Pilotprojekten zu evaluieren, ob diese automatisierten Datenauswertungen tatsächlich zur verbesserten Identifizierung von Risiken und damit einer Erhöhung der Patientensicherheit führen können und wie solche Informationen sinnvoll in den Behandlungsprozess eingebracht werden können.

 

Weitere Informationen

Das vollständige Interview mit Dr. Klaus Reinhardt lesen Sie in Heft 5/2023 der E-HEALTH-COM im bvitg-Monitor (erscheint am 14. September 2023) sowie im September in unserem Newsletter.