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Vernetzung |

Telematik: „Keine Fristverlängerung“

Das Bundesgesundheitsministerium legt sich fest: Die Frist 30. Juni für die Anbindung der Ärzte an die TI steht. Und: Interoperabilitätsbremsern könnten bald Sanktionen drohen.

Quelle: © Michael Möller

In den USA hat das dortige Gesundheitsministerium kürzlich empfindliche Sanktionen in Aussicht gestellt für jene Industrieunternehmen und medizinischen Einrichtungen, die Patientendaten nicht angemessen unkompliziert zugänglich machen, sich also der Interoperabilität verweigern. Beim Kongress der Gesundheitsnetzwerker in Berlin hat der Abteilungsleiter Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium, Gottfried Ludewig, jetzt erstmals in dieser Deutlichkeit angedeutet, dass er sich auch in Deutschland sowohl positive Inzentivierungen als auch handfeste Sanktionen vorstellen kann, um die Interoperabilität in der Gesundheits-IT voranzubringen.

 

Ludewig: „Verfügen über ausreichend Vorstellungskraft“

Im Interview mit E-HEALTH-COM hat Ludewig das jetzt noch einmal bekräftigt: „Ich kann mir gut vorstellen, dass wir bei ausbleibenden Einigungen stärker regulatorisch eingreifen. Sollten wir feststellen, dass der Prozess einen stärkeren Eingriff des Bundesgesundheitsministeriums benötigt, verfügen wir über ausreichend Vorstellungskraft und Energie, auch hier Wege zu finden“, so der CDU-Politiker.

 

Eine klare Absage erteilte Ludewig einer von ärztlicher Seite teilweise eingeforderten, erneuten Verlängerung der Frist für eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Es bleibt demnach bei der Regelung, wonach bei Ärzten, die nicht angebunden sind, die GKV-Honorare um ein Prozent gekürzt werden können. Der Politiker deutete allerdings auch an, dass es gewisse Ermessensspielräume geben könne: „Wir sehen eine hohe Dynamik im Bestell- und Anschlussprozess und freuen uns, dass ein überwiegender Teil der Arztpraxen zum Termin angeschlossen ist oder kurzfristig angeschlossen sein wird.“

 

Bestellungen: Fehlt noch jeder Dritte?

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach dem aktuellen Stand bei den Bestellungen. E-HEALTH-COM hat sich noch einmal umgehört. Die CGM gibt rund 50.000 Installationen und Bestellungen an, Arvato rund 45.000. Dazu kommt „eine fünfstellige Zahl“ an Telekom-Konnektoren sowie RISE-Konnektoren „in einer Größenordnung von 10.000 Stück“. Das wären in Summe bei niedriger Schätzung 115.000 Bestellungen und Installationen. Und wie große ist die Zielgruppe? Auch das ist ein wenig vage. Die KBV spricht von 102.000 Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Dazu kommen 44.000 Zahnärzte. Brancheninsider sprechen außerdem von rund 30.000 Nebenbetriebsstätten, die eigene Konnektoren benötigen würden. Träfe das so zu, dann wären zwei von drei nötigen Konnektoren jetzt bestellt.

 

Das ausführliche Interview mit dem Abteilungsleiter Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium, Gottfried Ludewig, lesen Sie in der Ausgabe 4/2019 der E-HEALTH-COM, die am 20. Mai erscheint.