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Vernetzung |

TI die zweite: Erste Mehrwertanwendung ante portas

Die Deutsche Telekom steht mit ihrer Telemedizinplattform kurz vor der Zulassung durch die gematik. Damit könnten Ärzte Videosprechstunden oder Netzakten über die TI nutzen.

Bild: ©-makc76

Die Öffnung der Telematikinfrastruktur für Nicht-SGB V-Anwendungen ist seit einiger Zeit ein wichtiges Anliegen von sowohl Gesundheitspolitik als auch gematik. Jetzt scheint es so weit zu sein. Die Deutsche Telekom hat bei der DMEA 2019 berichtet, dass ihre in Ostsachsen schon länger bei Use Cases wie TeleStroke und Herzinsuffizienz im Einsatz befindliche, auf Basis der elektronischen FallAkte konzipierte Telemedizinplattform TI-fähig wird. Die entsprechenden Zulassungen stünden unmittelbar bevor.

 

Die Idee ist, dass Ärzte, die Konnektoren besitzen, telemedizinische Anwendungen über die TI nutzen statt, wie bisher, mit parallelen Netzen zu arbeiten. Es wäre also zum Beispiel denkbar, dass ein hausärztlich-fachärztliches Telekonsil künftig bei Nutzung der Telekom-Plattform innerhalb der TI stattfindet. Genauso könnten Ärztenetze die Anwendung als eine Art Netzakten nutzen oder über die Plattform Videosprechstunden realisieren. 

 

Zu den Vorteilen einer „Telemedizin per TI“ gehört unter anderem, dass die teilnehmenden Ärzte über den Konnektor kommunizieren können, was einen Sicherheitsgewinn darstellt. Es können außerdem die Verzeichnisdienste der Telematikinfrastruktur genutzt werden. Die Authentisierung erfolgt bei der Telekom-Lösung über einen elektronischen Heilberufsausweis, zusätzlich ist eine Passwortanmeldung an den jeweiligen Dienst erforderlich.

 

Diese Authentisierung funktioniere bereits mit der derzeitigen Konnektorgeneration, so die Telekom. Anwender müssen also nicht auf den eHealth-Konnektor warten, sondern sie können sofort Vernetzungsszenarien umsetzen. Der eHealth-Konnektor, für den die Telekom ihren Feldtest Anfang 2020 plant, wird erst dann erforderlich, wenn es nicht mehr nur um Authentisierung, sondern auch – wie bei Notfalldaten und E-Medikation – um qualifizierte elektronische Signaturen geht.