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Medizin |

TK Hessen wünscht sich Lockerung des "Fernbehandlungsverbots" auch für Hessen

In Baden-Württemberg wurden die Grundlagen gelegt, dass in Modellprojekten Ärzte Patienten ausschließlich über das Internet oder über das Telefon behandeln dürfen. Dazu hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg die in ihrem Bundesland geltende ärztliche Berufsordnung geändert. Damit werden dort telemedizinische Leistungen erlaubt, bei denen sogar der Erstkontakt zwischen Arzt und Patient nur noch digital erfolgt. Die Techniker Krankenkasse (TK) wünscht sich eine solche Regelung auch für Hessen. "In unserem Bundesland sollte es ebenfalls die Möglichkeit geben - im kontrollierten Rahmen - neue telemedizinische Angebote auszuprobieren", so Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen. Dazu müsste jedoch auch die Landesärztekammer Hessen zunächst ihre ärztliche Berufsordnung ändern.

 

Derzeit ist die Berufsordnung noch so formuliert, dass der erste Kontakt zwischen Arzt und Patient zwingend physisch erfolgen muss. Oftmals ist in diesem Zusammenhang auch vom sog. "Fernbehandlungsverbot" die Rede. "Sinnvolle und evaluierte telemedizinische Anwendungen können künftig einen wertvollen Beitrag in der Patientenversorgung leisten - vor allem in ländlichen Regionen", so Voß. Doch würden derzeit viele Entwicklungen durch nicht mehr zeitgemäße gesetzliche Regelungen blockiert. Aus diesem Grund beobachtet die TK mit großem Interesse die vom Land Hessen im März beschlossene Strategie "Digitales Hessen". Die Strategie sieht u.a. den Aufbau eines Kompetenzzentrums für Telemedizin und E-Health vor, um die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung voranzutreiben. Hier sollen laut Landesregierung auch Konzepte für digitale Modellvorhaben erarbeitet werden.

 

Quelle: Techniker Krankenkasse Landesvertretung Hessen