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Medizin |

Videosprechstunde schon ab April

Rascher als erwartet haben sich Krankenkassen und Ärzte auf die Abrechnung von Videosprechstunden geeinigt. Das Modell fällt besser aus als zwischenzeitlich postuliert wurde.

 

Schon ab April sollen Ärzte Videosprechstunden über EBM-Ziffern regulär abrechnen können. Darauf haben sich Krankenkassen und Ärzte verständigt. Die zwischenzeitlich postulierte Begrenzung auf 17 Videosprechstunden pro Quartal findet sich nicht in der Vereinbarung. Die Grenze liegt jetzt bei maximal 50 Videosprechstunden pro Quartal. Abgerechnet wird über einen so genannten Technikzuschlag (GOP 01450) in Höhe von im Mittel 4,21 Euro (40 Punkten) pro Sprechstunde, gedeckelt jährlich auf 800 Euro pro Arzt.

 

Die GOP01450 wird als Zuschlag zur Versichertenpauschale gezahlt, außerdem zu den meisten Grundpauschalen, Konsiliarpauschalen und schmerztherapeutischen Pauschalen. Das Szenario, das die Videokonsultationen bei dieser Konstruktion der Vergütung in erster Linie abdecken, sind demnach Verlaufskontrollen bei Patienten, die schon einmal im Quartal in der Praxis waren und für die daher eine Versichertenpauschale bezahlt wird.

 

Zusätzlich soll es die GOP01439 geben, die mit 9,27 Euro (88 Punkte) bewertet ist und die bei Patienten zur Anwendung kommt, die in dem betreffenden Quartal nicht persönlich in der Praxis waren. Auch hier wird der Technikzuschlag in Höhe von 4,21 Euro bezahlt. Für eine Videokonsultation ohne persönlichen Arztbesuch im Quartal gibt es demnach 13,49 Euro.

 

Beschränkungen gibt es bei den per Videokonsultation abrechenbaren Indikationen. „Video-Indikationen“ sind demnach die visuelle postoperative Verlaufskontrolle von Wunden, die Verlaufskontrolle von Dermatosen, die Bewertung von Bewegungsstörungen in der Verlaufskontrolle, die Bewertung von Stimm- oder Sprechstörungen in der Verlaufskontrolle und die anästhesiologische, postoperative Verlaufskontrolle. Das Spektrum der Fachgruppen, die Videokonsultationen anbieten dürfen, ist relativ breit. Es reicht von Haus- und Kinderärzten über ein Großteil der gängigen Facharztdisziplinen bis hin zum Psychiater.

Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM