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Medizin |

Was sagt das DiGA-meter?

Per DVPMG sollen jetzt die Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) eingeführt werden. Doch wie steht es eigentlich beim größeren Geschwisterchen, den DiGA? Es holpert ein wenig.

Quelle: © jijomathai – stock.adobe.com

Dass weiterhin, wie schon zum Jahreswechsel, zehn digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) offiziell vom BfArM zugelassen sind, kann auf der DiGA-Liste der Behörde jeder problemlos nachlesen. Doch wie oft wurden diese DiGA bisher verordnet? Offizielle Zahlen dazu gibt es nicht, aber inoffizielle kursieren doch. Das Handelsblatt kam Anfang Februar nach einer Befragung mit Überschlagsrechnung auf 3700 verordnete DiGA drei Monate nach dem Start des Verzeichnisses. Im Bundesgesundheitsministerium ging man Stand Mitte Februar dem Vernehmen nach von rund 4000 verordneten DiGA aus.

 

Nicht wahnsinnig viele also, noch nicht genug jedenfalls, um wirklich Erfahrung zu haben und nicht genug, dass sich schon klare Favoriten herauskristallisieren würden. Gewisse Vorlieben lassen sich aber erkennen. Im Handelsblatt-Ranking landeten die Tinnitus-App Kalmeda, die Rückenschmerz- und Knieschmerz-App Vivira und die Adipositas-Therapie-App Zanadio ganz vorne auf der Beliebtheitsskala.

 

Auch die CompuGroup Medical hat – für Januar 2021 – die DiGA-Verordnungen über das CGM App Verordnungscenter anonym analysiert. Sie kommt auf ähnliche, aber nicht ganz identische „Top drei“. Vorne landet hier Vivira, auf Platz zwei das digitale Schlaftraining Somnio und auf Platz drei dann Kalmeda, gefolgt von den beiden Mental Health Apps Selfapy und Invirto. Die Migräne-App M-sense belegt im CGM-Ranking Platz sechs.

 

Ein großer Hemmschuh in Sachen DiGA ist weiterhin die fehlende Finanzierungsvereinbarung. Hierbei geht es zwischen den DiGA-Herstellerverbänden und dem GKV-Spitzenverband um die Preisgestaltung in den ersten zwölf Monaten des Fast Track, also die Phase der „freien“ Preisbildung. Die soll ganz so frei wie im Arzneimittelmarkt dann doch nicht sein, DiGA-Gruppen-spezifische Höchstwerte sind in der Diskussion, was unter anderem deswegen schwierig ist, weil sich die Gruppenbildung nicht so einfach gestaltet. Zwischenzeitig war von einem bevorstehenden Durchbruch unter Schlichtervermittlung berichtet worden. Tatsächlich wird aktuell weiterverhandelt, Ausgang offen.

 

Aus dem Bundesgesundheitsministerium kommen in Sachen Finanzierungsvereinbarung und Preismodelle mittlerweile gewisse Unzufriedenheitsbekundungen. Ganz glücklich scheint man dort nicht zu sein, mischt sich aber vorerst nicht ein. Was die Weiterentwicklung der DiGAs in Richtung höherklassige Medizinprodukte angeht, deutet sich an, dass dies nicht mehr in dieser Legislaturperiode angegangen wird. Dafür ist eine DiGA-Schnittstelle der elektronische Patientenakte in Arbeit, und medizinische DiGA-Daten sollen auch anschlussfähig an die medizinischen Informationsobjekte (MIO) werden, an denen unter Federführung der KBV gearbeitet wird. Diese Maßnahmen dürften dazu führen, dass DiGA via Praxis-IT etwas näher an Arzt oder Ärztin herangeführt werden.