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Vernetzung |

Wer Datenaustausch blockiert, verliert!

Foto: Seema Verma bei der Konferenz HIMSS 2019 in Orlando © Michael Reiter/Mirjam Bauer

Paukenschlag bei der HIMSS-Konferenz in Orlando: Die US-Regierung will Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die die Datenweitergabe behindern, künftig sanktionieren.

 

Packen wir in Deutschland die Interoperabilität von Patientendaten am falschen Ende an? Derzeit führt die DSGVO zu ersten Bußgeldern für den missbräuchlichen Zugriff auf personenorientierte Daten. Und die gematik hat eine Spezifikationen für eine elektronische Patientenakte nach §291a SGB V veröffentlicht, die nach Aussage vieler Branchenexperten nur Ausschnitte internationaler Standards beinhaltet.

 

ONC will IT-Hersteller und Krankenhäuser in die Pflicht nehmen

Ganz anders funktioniert der Druck in Richtung Interoperabilität in den USA – das zeigte die Keynote-Aussagen von Seema Verma bei der Konferenz HIMSS 2019 in Orlando. Verma arbeitet für die Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS), eine Einrichtung, die medizinische Leistungen für Ältere (ca. 44 Millionen US-Bürger) und Bedürftige (mehr als 70 Millionen) organisiert und vergütet. Damit beeinflusst die CMS, die dem US-Gesundheitsministerium Department of Health and Human Services (HHS) zugeordnet ist, die gesamten US-Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung.

 

Eine weitere Regierungseinrichtung spielte eine gewichtige Rolle bei der brisanten Ankündigung: das ebenfalls dem HHS zugeordnete Office of the National Coordinator for Health Information Technology (ONC). Es hat über viele Jahre relativ erfolgreich die subventionierte Digitalisierung der Patientendokumentation gesteuert – Stichwort „Meaningful Use“.

 

Und das war die Bekanntgabe, die für Furore sorgte: Künftig sollen Akteure im US-Gesundheitswesen bestraft werden, die den Austausch von Patienteninformationen blockieren. In der ersten Runde zielt diese Vorgabe – unter Aufsicht des ONC – auf die Hersteller von KIS- und weiteren IT-Lösungen, die mit der Generierung, Pflege und Weitergabe digitaler Patienteninformationen zu tun haben. Die zweite Runde – in direkter Verantwortung des HHS – wird auch die Leistungserbringer mit Strafen belegen, die einen Datenaustausch unmöglich machen.

 

Patient erlebt bisher kaum Vorteile

Die Motivation für dieses Vorgehen, erläuterte Verma in Florida, komme aus der folgenden Erkenntnis: Zwar haben sich elektronische Patientenakten dank der 35 Milliarden Regierungsdollar weitestgehend durchgesetzt – aber der angedachte wichtigste Nutznießer dieser Initiative, der Patient, erlebt kaum Vorteile. Ein Hauptgrund: Leistungserbringer müssen bislang ihre (bzw. viele) KIS-Anbieter um Erlaubnis für die Nutzung der Patientendaten bitten – und dafür wohl signifikant Geld auf den Tisch legen. Die CMS-Managerin: “The idea that patient data belongs to providers or vendors is an epic misunderstanding. Patient data belongs to patients“. Ein Schelm, wer bei dem Adjektiv zu „misunderstanding“ Böses denkt …

 

Während die Patienten in den USA im CMS-Kontext über die Initiativen „MyHealthEData“ und „Blue Button“ Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten können – und die CMS zu Versorgungsdaten für ihr Population Health Management –, stand die Anbieterstrategie der Zugreifbarkeit entgegen. Diesem Übel ein Ende bereiten soll die nun eingereichte Gesetzesvorlage. Strafbewehrt sind die Vorgaben – mit wenigen Ausnahmen – immerhin mit bis zu einer Million Dollar pro Einzelfall.

 

Europäisches Austauschformat nennt die wichtigsten Standards

Trügt also der Eindruck, dass wir in Deutschland und Europa inzwischen vor allem oder nur noch über Missbrauch beim Zugriff diskutieren – statt erst einmal Zugriffsmöglichkeiten durch Rahmenvorgaben für Digitalisierung und Interoperabilität zu gewährleisten?

 

Dr. Stephan Schug, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitstelematik, hält dagegen: „Die DSGVO schreibt in § 20 vor, dass Daten von einem System auf ein anderes übertragbar sein müssen. Auch das geltende SGB V (§ 291d) und das Interoperabilitätsverzeichnis vesta enthalten bereits bindende Regeln für selektive Datenportabilität. Mit der elektronischen Patientenakte auf dem Smartphone gemäß TVSG können deutsche Patienten den sektorenübergreifenden Datenaustausch in die eigene Hand nehmen. Ferner hat die EU-Kommission gerade frisch geliefert, obwohl auf dieser Seite des Atlantiks die neueste Empfehlung – COM800 – nur rund 10 Seiten umfasst: Das europäische Austauschformat für elektronische Patientenakten nennt die wichtigsten Standards für eine universelle Lesbarkeit der Daten, dies- und jenseits der Grenzen“.

 

Michael Reiter und Mirjam Bauer