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Medizin |

Wie stehts bei der Videosprechstunde?

© makc76

Kaum jemand nutzt die Videosprechstunde? Das muss man zumindest schlussfolgern, wenn man sich die Abrechnungszahlen der KVen so ansieht. Die Wahrheit ist komplexer.

 

Keine einhundert Mal sind die EBM-Ziffern für die Videosprechstunde im Jahr 2017 im deutschen Gesundheitswesen geltend gemacht worden. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen unter allen Kassenärztlichen Vereinigungen. Demnach wurde in den Quartalen zwei bis vier 2017 die mit im Mittel 9 bis 10 Euro dotierte EBM-Ziffer für die telemedizinische Videoberatung, die abgerechnet werden kann, wenn im selben Quartal kein direkter Patientenkontakt bestand, bundesweit genau zweimal geltend gemacht. Die mit 4 bis 5 Euro dotierte Technikpauschale, die zur Anwendung kommt, wenn der Patient im selben Quartal gesehen wurde, wurde im dritten Quartal 45 Mal und im vierten Quartal 31 Mal abgerechnet.

 

Viele Ärzten lassen EBM-Ziffer links liegen

Ist die Videosprechstunde also ein Rohrkrepierer, wie es der Vorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, formulierte? Die Wahrheit ist komplexer. E-HEALTH-COM hat mit mehreren Ärzten gesprochen, die regelmäßig Videosprechstunden durchführen. Fast nie lösen diese Ärzte die EBM-Ziffern für die Videosprechstunde aus. Die Entlohnung wird offensichtlich als so unangemessen beurteilt, dass sie die Mühe des Abrechnens nicht lohnt.

 

Nachfragen bei Anbietern von Videosprechstunden bestätigen diesen Befund. Denn diese Anbieter können zwar nicht in die Videosprechstunden hineinsehen. Sie können aber erkennen, wenn Videosprechstunden stattfinden. Bei allenfalls ein bis zwei Prozent der Videosprechstunden, die durchgeführt werden, werde derzeit eine EBM-Ziffer ausgelöst, heißt es bei Patientus. Andere Anbieter berichten in der Tendenz von ähnlichen Zahlen. Es werden in Deutschland derzeit also massiv mehr Videosprechstunden durchgeführt als abgerechnet.

 

Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM