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Vernetzung |

„Wir brauchen den Fast-Track-Zugang“

Foto: BMC

 

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe lobt den Innovationsfonds. Der Bundesverband Managed Care dagegen legt im Wahljahr die Finger in die digitalen Wunden.


Wer sich von der halbstündigen Rede des Bundesgesundheitsministers beim diesjährigen Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) Hinweise auf politische Weichenstellungen für den Endspurt der derzeitigen Bundesregierung erhofft hatte, wurde enttäuscht. Was ist dran an den Gerüchten über eine Rechtsverordnung, die die Selbstverwaltung verpflichten würde, G-BA-Beschlüsse elektronisch in die Praxis-IT-Systeme einzuspielen?


KiDSafe: Online-Tool für sichere Arzneimitteltherapie bei Kindern
Dazu war in Berlin leider nichts Genaues zu erfahren. Stattdessen sang Gröhe das Hohe Lied der patientengerechten Kommunikation, lobte den gesundheitspolitischen Gesetzesreigen der abgelaufenen Legislaturperiode als letztlich kohärentes Vernetzungsstärkungsprojekt und schwärmte vor allem vom Innovationsfonds. Der baue statt Mauern Brücken zwischen den Sektoren.
Unter den vier Fondsprojekten, die Gröhe besonders hervorhob, war auch ein genuines E-Health-Projekt, nämlich das digitale Kinderarzneimittelinformationssystem KiDSafe, bei dem unter anderem das Universitätsklinikum Erlangen, die Techniker Krankenkasse und das BfArM kooperieren. Das KiDSafe-Tool will Kinderkliniken und zuweisende Ärzte mit qualitätsgesicherten Informationen zur Arzneimitteltherapie bei Kindern versorgen. Evaluiert werden soll es in einer zweiarmigen Interventionsstudie in zwölf regionalen Clustern.


Digitale Versorgungspfade und zügige App-Erstattung

Konkreter als Gröhe wurde BMC-Vorstand Volker Amelung in seiner Eröffnungsrede, die er nutzte, um die gesundheitspolitischen Impulse des Verbands für das Bundestagswahljahr zu skizzieren. Ein zentraler Punkt dabei ist die Forderung, die Verfügungsgewalt über die Versorgungsdaten in Patientenhand zu legen: „Wir müssen an dieses Thema ran. Gesteuerte Versorgung lässt sich nur sinnvoll machen, wenn der Versicherte die Datenhoheit hat“, so Amelung.


Eine weitere Forderung des BMC besteht in beschleunigten Zugangswegen für digitale Innovationen in die Versorgung. Um das zu erreichen, müsse es „schnellstmöglich“ eine nationale elektronische Patientenakte geben, die es dem Versicherten erlaube, seine Datenhoheit auszuüben und die „selbstverständlich für alle behandelnden Leistungserbringer zugänglich“ sein müsse. Was dem BMC vor allem vorschwebt, sind offenbar digitale Versorgungspfade, etwa ein App-basiertes Coaching oder ein aktengestütztes Telemonitoring. Zu technischen Standards für solche Szenarien äußerte sich Amelung nicht.


Damit das Gesundheitswesen beim Thema Digitalmedizin nicht in ewiger Pilotitis verharrt, schwebt dem BMC ein „Fast-Track-Zugang“ in die GKV für innovative digitale Anwendungen, Apps und Wearables vor. Voraussetzung für die Nutzung dieser „Abkürzung“ in die Regelversorgung soll sein, dass es bereits mindestens einen Selektivvertrag gibt und dass es für die Anwendung das Potenzial eines Mehrnutzens gebe, was immer das auch heißen mag. Nach dem Fast-Track-Zugang müsse der Mehrnutzen in jedem Fall innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachgewiesen werden. Gelingt das nicht, soll die Erstattungsfähigkeit wieder entzogen werden.


Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM