Seit Oktober können Ärztinnen und Ärzte in Deutschland einen „telemedizinischen Erstkontakt“ im Rahmen der GKV regulär abrechnen. Es kann eine um – je nach Fachrichtung – 20 bis 30 Prozent gekürzte Quartalspauschale geltend gemacht werden, sofern nur maximal bis zu 20 Prozent der pro Quartal GOP-abgerechneten Leistungen per Videosprechstunde erfolgen. Aber wird das auch wahrgenommen? Oder entwickelt es sich zu einem Rohrkrepierer wie einst die Videosprechstunde?
Bei einer Veranstaltung des PKV-Verbands in Berlin Zum Thema Heal Capital Venture Fonds äußerte sich die Geschäftsführerin und Mitgründerin des Münchener Telemedizin-Startups TeleClinic, Katharina Jünger, auf Nachfrage von E-HEALTH-COM dazu, inwieweit die EBM-Abrechnung für ihr Unternehmen Relevanz hat. TeleClinic ist bisher überwiegend im PKV-Umfeld mit Videosprechstunden unterwegs, außerdem ist das Unternehmen Partner im telemedizinischen Pilotprojekt der KV Baden-Württemberg, das aber geographisch eng begrenzt ist.
Jünger betonte, dass von einer bayerischen Hausärztin kurz vor Weihnachten zum ersten Mal eine Videosprechstunde nach den neuen Regularien bei einem GKV-Patienten auf der TeleClinic-Plattform durchgeführt und abgerechnet worden sei. Das soll keine Eintagsfliege bleiben: „Wir wollen Telemedizin deutschlandweit auch für die GKV anbieten. Dafür sind einige Zertifizierung nötig, aber die streben wir an und hoffen, dass es bald so weit ist.“
Dass es noch nicht mehr GKV-Abrechnungen gab, begründete Jünger mit der Art und Weise der Umsetzung der Vergütung. So wie die Bedingungen formuliert seien, könne nicht mit spezialisierten Telemedizinzentren gearbeitet werden. Vielmehr sei ein dezentrales Setup ausschließlich mit niedergelassenen Ärzten nötig, die dann auch nur 20% ihrer Tätigkeit für die Videosprechstunden verwenden dürften: „Das ist anspruchsvoll zu umsetzen und alles andere als trivial für einen Plattformanbieter“, so Jünger.