Apps auf Rezept
Patientinnen und Patienten sollen sich zukünftig von ihrem Arzt gesunde Apps verschreiben lassen können. Damit Patienten in der Lage sind, Apps schneller zu nutzen, wird ein zügiger Bewertungsweg geschaffen, mit dem klar ist, welche Apps in Zukunft vom Arzt auf Rezept in die Therapie integriert werden. Bereits heute können Ärzte die geprüfte und anerkannte EvoCare® Telemedizin verschreiben.
Wer erbringt die Leistung?
Vorneweg ist zu unterscheiden, ob es sich um eine mobile Applikation handelt, welche beispielsweise KI-gesteuert arbeitet oder um eine App, welche als Zugang zu einem Behandlungsverfahren genutzt wird, wie z.B. die EvoCare®-Teletherapie. Diese dient als Überbringer von digitalisierten Behandlungsleistungen und wird zur kurativen Supervision und zur Kommunikation zwischen Arzt, Therapeut und Patient eingesetzt. Eine Betreuung durch den Arzt und Therapeut sowie die Vergütung ist hierfür in der Regelversorgung geregelt, für die Versorgungspartner ist so der ökonomische Grundstein zur flächendeckenden Anwendung gelegt.
Digitalisierte Behandlung
Wird eine Behandlungsleistung von einer Fachkraft aus dem Gesundheitswesen erbracht und ist belegt, dass die digitalisiert erbrachte Leistung genauso wirksam ist wie klassische Therapiestunden, dann darf diese als solche vergütet werden. Darüber hinaus muss für die gesetzlichen Kassen noch der Beleg der Wirtschaftlichkeit erbracht worden sein. „Schwere Kost, aber so ist es nun einmal im Gesundheitswesen. Wir wissen, wovon wir sprechen, denn die Anerkennung von EvoCare® ging auch nicht von heute auf morgen. Wir haben 2013 erst regional und in 2017 eine bundesweit gültige Anerkennung für unsere digitalisierte Behandlung erhalten. Das ist einzigartig und stellt unser Alleinstellungsmerkmal dar. In den letzten 20 Jahren haben wir uns essenzielle Erfahrungen in der Tele-Versorgung aufgebaut und wir haben über 20 Millionen Euro in Forschung und Entwicklung investiert. Im Endeffekt hat es sich gelohnt, da wir nun nach ärztlicher Verordnung Patienten per Teletherapie zu Hause versorgen und die Kosten der Versorgung für die Patientin oder den Patienten von dem jeweiligen Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) übernommen werden dürfen. Gerade in strukturschwachen Gebieten wird damit der Versorgungsauftrag gesichert und es kann den Patienten ein neues Angebot für zu Hause zur Verfügung gestellt werden. Kostenträger sparen mit dem alternativen Angebot konkrete Budgets ab dem ersten Patienten und was wichtig ist, es ist hierfür kein neues Budget nötig.“, so Dr. Achim Hein von der EvoCare Holding AG.
Erläuterungen zu: Präventions-Apps heute
Von Krankenkassen werden aktuell einige Apps aus dem Präventionsbudget bezahlt. Per Selektivvertrag erhält der Anbieter pro Nutzung beispielsweise für eine Rücken-App 96 € als Jahresbeitrag von den Kassen erstatten. Einige Kassen sind der Meinung, dass diese Angebote deutlich billiger sind, als einige Stunden Physiotherapie zu verordnen. Aber eine solche Präventions-App darf nur eine Unterstützung bei der Gesunderhaltung sein, sie darf nicht bei vorliegenden Erkrankungen eine Behandlung durch eine Fachkraft ersetzen. Es wird Zeit, dass Kassen die Vorteile der Digitalisierung auch in der Therapie und Rehabilitation für ihre Versicherten nutzen. Damit nicht die Büchse der Pandora geöffnet wird, ist es wichtig zu verstehen, was Kassen hierbei beachten müssen. Mit EvoCare® können Kassen ab dem ersten Patienten Kosten einsparen und gleichzeitig werden Patienten ideal bei ihrer Genesung unterstützt.
Erläuterungen zum neuen Gesetz: Gesundheits-Apps morgen
Künftig können Gesundheits-Apps vom Arzt verordnet werden, die Patienten zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Die Kosten zahlt dann die gesetzliche Krankenversicherung. Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft wurde, wird sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. Wie viel Geld der Hersteller für die automatisierte Softwareleistung erhält, verhandelt er mit dem GKV-Spitzenverband. Es ist mit einer Vergütungshöhe im Cent-, bis in den Ein-Euro-Bereich zu rechnen.
Technik darf nicht unter dem Deckmantel der Therapie abgerechnet werden!
Dr. Ralf Kohnen, Vorstand der Telemedizin AG: „Was wir derzeit leider häufig beobachten ist, dass Anbieter in Projekten unter dem Deckmantel der Therapie Technik anbieten, aber wie eine Therapieleistung abrechnen. Das ist nicht in Ordnung und auch nicht zulässig. Die Fachkraft muss die Leistung erbringen, das ist essenziell. Zudem gibt es weiter Dinge, die bei der Erbringung von digitalisierten Behandlungen beachtet werden müssen. Hier hilft uns unsere jahrelange Erfahrung in der Tele-Versorgung, die wir u. a. im Rahmen des Zulassungsprozesses gesammelt haben. Wir sind bislang übrigens die Einzigen, die regelhaft anerkannt sind. Unser Know-how stellen wir in der Lehre an Universitäten und als Berater zur Verfügung. Noch etwas Generelles, die Therapiefachkraft kann zur Leistungserbringung das Therapiemittel ihrer Wahl einsetzen und sie kann hierfür auch eine geprüftes neues Medium, wie EvoCare®, einsetzen. Das ist unser Angebot an Ärzte, Therapeuten und Kliniken.“
EvoCare®-Methode, -Verfahren und -EcoSystem
Das Unternehmen bietet hierfür ein von den Sozialversicherungsträgern anerkanntes Telemedizin-Verfahren an. Mit dem EvoCare® EcoSystem erfolgt eine Anbindung und Nutzbarmachung dieser geprüften und digitalisierten Behandlungsleistungen. Ärzte, Kliniken und Pflegeeinrichtungen profitieren von einer besser Patientenbindung und einer umfassenden Arbeitserleichterung, Patienten von der anerkannten Qualität. Die von EvoCare angewandte Telemedizin-Methode ist anders als andere telemedizinische Produkten erstattungsfähig, was eine Refinanzierung der erbrachten e-Health-Leistungen sicherstellt.
Kooperationspartner von EvoCare®
Derzeit zählen sowohl große Klinikgruppen zu den Kooperationspartnern, wie Median und MediClin, als auch regionale Anbieter in Deutschland, wie beispielsweise die Solequelle mit dem MediVital Therapiezentrum in Bad Westernkotten. In Österreich ist die VAEB Vertragspartner von EvoCare® für die TeleRehabilitation. Zur Qualitätssicherung werden gemeinsam mit dem Deutschen Telemedizin Zentrum – DTZ e.V. Fachkräfte in Kliniken, Gesundheitseinrichtungen und Therapiepraxen in Deutschland und in Österreich für die Anwendung der Telemedizin fortgebildet.
Orthopädie-Praxen
Ambulanten Bereich gibt es aktuell ein PKV Projekt, an dem sich niedergelassene Orthopäden für eine Teilnahme bei der EvoCare Holding AG bewerben können. Bereits erste Erfahrungen konnte die Praxis für Orthopädie und Chirurgie im Medizin Campus Erding mit der EvoCare®-TeleTherapie zur Versorgung ihre Patienten zu Hause sammeln.
Information für Investoren
Bis zum 16.02.2020 gibt es für Investoren und Business Angels mit Sitz in Europa die Möglichkeit in die Telemedizin Aktiengesellschaft zu investieren. EvoCare® wurde als besonders innovativ bewertet. Investoren erhalten gemäß BAFA-Richtlinien 20 % Cash-back, Ertragssteuerbefreiung und Exit-Kicker. Unser Markt umfasst in Deutschland etwa 3.000 Kliniken, 90.000 Praxen und 28.000 Pflegeeinrichtungen. Pro Jahr nehmen 9 von 10 Erwachsenen ambulante ärztliche Leistungen in Anspruch. Sie suchen dafür 9,2-mal pro Jahr einen Arzt auf und erhalten dann 300 Mio. Verordnungen für Heilmittel mit über 6 Mill. € Volumen pro Jahr. Unser Alleinstellungsmerkmal besteht in der Anerkennung und Zulassung als abrechenbare digitalisierte Behandlung in der Regelversorgung.
E-HEALTH-COM ist das unabhängige Fachmagazin für Gesundheitstelematik, vernetzte Medizintechnik , Telemedizin und Health-IT für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
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