E-HEALTH-COM ist das unabhängige Fachmagazin für Gesundheitstelematik, vernetzte Medizintechnik , Telemedizin und Health-IT für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Mehr

Für das ePaper anmelden

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden

Anmelden

Passwort vergessen?

Unternehmensnews |

So unterstützt medatixx Praxen bei der ePA-Nutzung.

ePA in den Arztpraxen ab 01.07. Pflicht

Am 1. Juli hält die elektronische Patientenakte (ePA) endgültig Einzug in die Arztpraxen. Während das erste Halbjahr 2021 noch Testphase war, müssen ärztliche Praxen ab Juli auf die ePA ihrer Patientinnen und Patienten zugreifen können. Mit umfangreichem Material und Informationsangeboten macht medatixx die Anwenderinnen und Anwender ihrer Praxissoftware fit für die Nutzung der ab Ende Juni dort verfügbaren Funktionen zur elektronischen Patientenakte.

 

„Wir unterstützen unsere Anwenderinnen und Anwender zum offiziellen Start der elektronischen Patientenakte bestmöglich“, versichert Jens Naumann, Geschäftsführung medatixx. Der Praxissoftwarehersteller bietet parallel zum Rollout der Funktionen verschiedene Veranstaltungen und Materialien, damit sich Ärztinnen und Ärzte sowie Praxispersonal einarbeiten können. So lädt medatixx am 9. Juni im Rahmen der digitalen Messe DMEA zur eigenen Veranstaltung „meet medatixx“ ein. Zwischen 14:45 und 16:15 Uhr widmet sich das digitale Anwendertreffen schwerpunktmäßig der elektronischen Patientenakte. Alle Interessierten können dort mit medatixx in den Austausch treten. Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe, beleuchtet die ePA aus dem Blickwinkel der MFAs. Außerdem wird die Veranstaltung am Freitag, 18. Juni, zwischen 14:00 und 15:30 Uhr, anlässlich des EU-weiten Digitaltags wiederholt.

 

Wer diese Termine nicht wahrnehmen kann oder weitere Informationen benötigt, hat die Möglichkeit, das E-Learning-Angebot zur ePA auf der Seite der medatixx-akademie zu nutzen. In drei Videos lernen die Zuschauerinnen und Zuschauer die Funktionen der ePA kennen, erfahren, wie die aktuelle erste Ausbaustufe abläuft und werden informiert, was Praxen beachten müssen. Neben den Videos bietet medatixx eine eigene Podcast-Reihe rund um die TI-Themen inklusive der ePA an. Diese Medien können unter medatixx-akademie.de > E-Learning abgerufen werden.

 

Außerdem sendet medatixx begleitend zu den TI-Meilensteinen einen weiteren Newsletter zur Telematikinfrastruktur an alle Anwenderinnen und Anwender. Die Ausgabe 8 widmet sich ausschließlich der ePA. Gesammelte Informationen zur Telematikinfrastruktur in Form von Infografiken, Podcast-Folgen, Videos und vieles mehr finden Interessierte unter dem Link: ti.medatixx.de. Dort helfen auch die FAQs mit Detailwissen rund um die ePA weiter.

 

„Jeder, der Fragen zur ePA hat, ist in unserem Software-Support, bei unseren Niederlassungen und Vertriebspartnern willkommen“, bestätigt Jens Naumann. medatixx-Kunden haben die komfortable Möglichkeit, alles aus einer Hand zu erhalten. Denn gemeinsam mit dem Tochterunternehmen I-Motion unterstützt medatixx die Praxen bei der Einführung und Umsetzung der elektronischen Patientenakte. Das Komplettpaket „Upgrade E-Health-Konnektor“ enthält alle derzeit verfügbaren TI-Fachdienste, inklusive des Konnektor-Upgrades für die ePA. Sämtliche Komponenten sind für einen reibungslosen Ablauf, auch im Zusammenspiel mit den Praxissoftwarelösungen von medatixx, genau aufeinander abgestimmt. Ein weiterer Vorteil des „Alles aus einer Hand“-Grundsatzes ist das „Ein-Ansprechpartner-Prinzip“ bei etwaigen Rückfragen. Das sorgt für ein komfortables Nutzungserlebnis und spart Zeit.

 

Dabei gilt: medatixx stellt die ePA-Funktionalität in seinen Praxissoftwarelösungen Ende des 2. Quartals zur Verfügung. Das ePA-Modul ist dabei in die laufende Softwarepflege inkludiert. Auch die darüber hinaus notwendigen Komponenten (Konnektor-Update PTV4, Konnektor-Lizenz) werden innerhalb der gesetzlichen Fristen bereitstehen und so im Raum stehende Honorarkürzungen vermieden. Voraussetzung hierfür ist eine rechtzeitige Bestellung durch die Arztpraxis. Auch muss die Arztpraxis für eine fristgerechte Bereitstellung des für den Zugriff auf die ePA notwendigen elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) Sorge tragen.

 

Status und Ausblick

Die ePA wird in den kommenden Jahren stufenweise weiterentwickelt. Aktuell umfasst sie dokumentenbasierte Informationen zu Diagnosen, Befunden, Arztbriefen oder anderen Gesundheitsdaten. Auch ein Notfalldatensatz sowie ein elektronischer Medikationsplan können abgelegt werden. Ab 2022 kommen mit den Medizinischen Informationsobjekten (MIOs) weitere, strukturierte Inhalte wie zunächst das elektronische Zahnbonusheft, das Kinder-Untersuchungsheft, der Mutterpass und die Impfdokumentation hinzu. Ab diesem Zeitpunkt können Patientinnen und Patienten ihre Zugriffsrechte feingranularer vergeben, also für jede Information individuell. Mit der dritten Ausbaustufe 2023 wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in der ePA abzulegen. Gleichzeitig wird die elektronische Patientenakte forschungskompatibel: Für Patienten besteht dann die Option, Daten aus ihrer ePA pseudonymisiert zu Forschungszwecken freizugeben. Die Daten werden dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verfügung gestellt.

 

dmea.medatixx.de

ti.medatixx.de

medatixx-akademie.de

medatixx.de