Dr. Stephan Fasshauer ist neuer Vorsitzender des Ausschusses Alterssicherung der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG). Der Vorstand der GVG berief ihn mit Wirkung zum 1. März 2020 einstimmig in sein neues Amt. Fasshauer, Mitglied des Direktoriums bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, löst damit die bisherige Ausschussvorsitzende Gundula Roßbach ab. Roßbach, Präsidentin der DRV Bund, steht seit September 2019 als Vorstandsvorsitzende an der Spitze der GVG.
„Der demographische Wandel stellt bereits heute und insbesondere in Zukunft die Alterssicherung insgesamt vor große Herausforderungen“, so Fasshauer. Vor diesem Hintergrund sei ein Austausch der relevanten Akteure darüber, wie die Alterssicherung verlässlich und nachhaltig gestaltet werden könne, von zentraler Bedeutung.
Dr. Stephan Fasshauer ist seit Ende 2017 Mitglied des Direktoriums bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der gebürtige Schweizer studierte Volkswirtschaftslehre und promovierte an der Universität Würzburg. Bevor Fasshauer in die Führungsspitze der Deutschen Rentenversicherung wechselte, war er u.a. Referent der Geschäftsführung sowie Referatsleiter „Volkswirtschaftliche Analysen“ beim Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Im Anschluss war Fasshauer bis Mai 2014 als stellvertretender Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg tätig; danach wurde er vom Vorstand zum Geschäftsführer des Regionalträgers ernannt.
Der ständige Ausschuss Alterssicherung der GVG konstituierte sich im November 2016. Das aktuelle Themenspektrum des Ausschusses umfasst die gesetzlichen und privaten Alterssicherungssysteme, die betrieblichen Zusatzsysteme, die individuelle Altersvorsorge und die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung. Im Fokus der Ausschussmitglieder stehen darüber hinaus alle damit zusammenhängenden System- und Finanzierungsfragen.
Übergeordnetes Ziel des ständigen Ausschusses Alterssicherung ist es, Positionen der Vertreter der gesetzlichen Systeme, der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge zu erarbeiten, Reformen tragfähig zu gestalten und so zu einer sachgerechten Weiterentwicklung des deutschen Alterssicherungssystems beizutragen.