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Darf meine Krankenkasse meine Gesundheitsdaten benutzen, um mir zu helfen?

Blog von Prof. Dr. Dr. Christian Dierks

Sie darf. Und sie sollte es auch.


Bei der Krankenkasse laufen erstmals Informationen aus verschiedenen Teilen der Versorgung zusammen. Sie erhält Abrechnungsdaten von Ärzt:innen, Krankenhäusern und Apotheken. Dadurch kann sie Zusammenhänge erkennen, die der einzelne Leistungserbringer nicht sieht.


§ 25b SGB V erlaubt Krankenkassen schon heute, diese Daten auszuwerten, um bestimmte Gesundheitsrisiken zu erkennen und Versicherte darauf hinzuweisen. Das ist richtig. Das gerade vom Bundeskabinett beschlossene GeDIG will die datengestützte Versorgung weiterentwickeln und zusätzliche Möglichkeiten schaffen, Gesundheitsdaten für eine bessere Versorgung zu ­nutzen.


Die Daten der Krankenkassen sind aber Abrechnungsdaten. Bis sie vorliegen, vergehen Wochen, teilweise mehr als drei Monate. Für die Erkennung langfristiger Risiken, fehlender Vorsorge oder von Versorgungslücken mag das reichen. Für aktuelle Entscheidungsunterstützung ist es oft zu spät. Eine Warnung vor einer gefährlichen Wechselwirkung zweier gerade verordneter Medikamente hilft wenig, wenn die Krankenkasse davon erst Monate später erfährt. Daher sollten die Krankenkassen die für solche Anwendungen erforderlichen Daten schneller erhalten.


Wir brauchen beides: die rechtliche Befugnis, vorhandene Daten für die Gesundheit der Versicherten zu nutzen, und eine Dateninfrastruktur, die aktuelle Informationen bereitstellt. Erst dann wird aus nachträglicher Analyse echte Entscheidungsunterstützung.


Datenschutz muss verhindern, dass Gesundheitsdaten gegen Versicherte verwendet werden. Er darf ihre Nutzung für die Versicherten aber nicht verhindern.


Daher: Wer meine Krankheit erkennen kann, sollte nicht wegsehen. Und wer mir rechtzeitig helfen soll, muss rechtzeitig wissen, was passiert.


Autor:
Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks ist Rechtsanwalt und Facharzt für Allgemeinmedizin in Berlin

Kommentare & Fragen:
christian.dierks(at)dierks.company