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Kommt unter der großen Koalition der Durchbruch für die Telemedizin? Der Koalitionsvertrag von SPD und CDU bekennt sich vordergründig dazu. Allerdings sendet er an anderer Stelle auch gegenteilige Signale.
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich in Sachen Telemedizin bekanntlich als wenig durchsetzungsfähig erwiesen. Zwar wurde eine Frist für die Erstattung telemedizinischer Leistungen ins Gesetz geschrieben. Ähnlich wie bei der elektronischen Gesundheitskarte ließ die Selbstverwaltung diese Frist allerdings verstreichen, ohne dass das Bundesgesundheitsministerium Konsequenzen gezogen hätte.
Wird diesmal alles anders? Die Tatsache, dass die Telemedizin explizit im schwarz-roten Koalitionsvertrag erwähnt wird, lässt zumindest hoffen. „Telemedizinische Leistungen sollen gefördert und angemessen vergütet werden“, heißt es in dem insgesamt erstaunlich detaillierten Kapitel zu Gesundheit und Pflege.
Bevor jetzt freilich die Sektkorken knallen, gilt es ein paar Absätze tiefer weiterzulesen. In der Rubrik Arzneimittel, Gesundheitsberufe und Prävention findet sich ein Passus für eine „Lex DrEd“, der für die Telemedizin als Ganzes noch zu einem Problem werden könnte. DrEd ist jene in London ansässige Online-Arztpraxis von in Deutschland approbierten Ärzten, die bei festgelegten Indikationen allein auf Basis von Online-Konsultationen Diagnosen erstellt und Rezepte ausgibt, die derzeit in Apotheken eingelöst werden können. Das soll es künftig nicht mehr geben: „Wir werden klarstellen, dass Voraussetzung für die Erstverschreibung von Arzneimitteln ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt sein muss. Online-Konsultationen reichen dafür nicht aus“, heißt es im Koalitionsvertrag.
Dieser Passus könnte sich für die Telemedizin als Ganzes durchaus zu einem Problem entwickeln. Schließlich sind die Übergänge zwischen „Online-Konsultation“ und Telemedizin fließend. Teleradiologen beispielsweise arbeiten im Rahmen des engen Korsetts der Röntgenverordnung schon seit Jahren ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt. Was in diesem Arzt-zu-Arzt-Szenario geht, soll dem Patienten bei direkter Kontaktaufnahme zum Arzt verwehrt bleiben. Klar ist, dass Telemedizin à la Medgate in der Schweiz in Deutschland endgültig verunmöglicht würde, sollte sich die genannte Formulierung demnächst eins zu eins in einem Gesetz wiederfinden.
Ansonsten finden sich im Koalitionsvertrag einige Absichtserklärungen, die in der eHealth-Szene auf positive Resonanz stoßen dürften und die teilweise langjährige Forderungen aus dem eHealth-Umfeld aufgreifen. So sollen Routinedaten für die Versorgungsforschung und das Versorgungsmanagement besser verfügbar und Schnittstellenprobleme, Stichwort Ärztenetze, beseitigt werden. An Anwendungen der eGK werden die Notfalldaten, die Kommunikation der Leistungserbringer, die Arzneimitteltherapiesicherheit und interessanterweise das Einweisungs- und Entlassmanagement erwähnt, nicht dagegen elektronisches Rezept oder EPA.