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Die Landesärztekammer Hessen macht Nägel mit Köpfen: Ab sofort können die dortigen Ärzte einen elektronischen Arztausweis mit qualifizierter elektronischer Signatur bestellen und nutzen. Ein spannendes Experiment.
Wer die Entwicklung bei der elektronischen Gesundheitskarte verfolgt, der weiß, dass der elektronische Heilberufsausweis dort nicht gerade mit den Füßen scharrt. Zwar soll die elektronische Signatur im Rahmen der anstehenden Testphase mit getestet werden. Das erfolgt aber voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte der Tests, zumal weiterhin etwas unklar ist, was überhaupt signiert werden soll. Die gematik hat bereits klar gemacht, dass sie dem elektronischen Arztbrief nicht vorziehen kann oder will. Zu allem Überfluss steht auch noch die Überarbeitung der HBA-Spezifikation auf die Generation 2 an, alles Faktoren, die nicht erwarten lassen, dass der HBA schnell zum Massenphänomen wird. Derzeit sind ohne Zahnärzte etwa 8000 HBA im Markt.
Vor diesem Hintergrund ist das, was gerade in Hessen passiert, doppelt interessant. Dort hat die Kammer jetzt den elektronischen Arztausweis QSIG gestartet. Es handelt sich um eine Chipkarte mit qualifizierter Signatur, die sich um die HBA-Spezifikation nicht kümmert, aber dennoch über ein Online-Bestellverfahren der Kammer ausgegeben wird. Technikpartner ist das Trustcenter der Deutschen Telekom. Weitere sollen folgen. Der Preis liegt bei 250 Euro für drei Jahre plus Kartenleser (40 Euro) und Signatursoftware (130 Euro).
Die Kammer ist überzeugt davon, dass sie mit dem QSIG eine innovative, eGK-unabhängige Antwort auf den HBA gefunden hat: „Wir bieten unseren Mitgliedern damit einen Meilenstein in der sinnvollen Nutzung von IT und Telematik an“, betont Kammerpräsident Dr. Gottfried von Knoblauch. Nach erfolgreichen – und ziemlich langen – Tests im Ärztenetzwerk PriMa, Landkreis Marburg-Biedenkopf, und sei die Karte jetzt reif für den Einsatz, so von Knoblauch.
Der QSIG zielt zunächst und ganz explizit auf die gesicherte elektronische Kommunikation: Er erlaubt es nicht nur, Befunde und Arztbriefe zu signieren, sondern auch zu verschlüsseln. Zusätzlich soll er sichere Anmeldungen bei Klinikportalen ermöglichen. Übliche „Standardanwendungen“ von Arzt-Karten wie die digitale Abrechnung und das kartenbasierte Kammerportal folgen erst im zweiten Schritt. Die Reihenfolge macht deutlich, worum es in Hessen geht: In erster Linie sollen vernetzte Versorgungsprojekte ein Werkzeug für die Kommunikation an die Hand bekommen.