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Im Vorfeld der Entscheidung des Bewertungsausschusses zur Finanzierung der Telemedizin haben sich Vertreter von Politik, Leistungserbringern und Industrie noch einmal mit Nachdruck für eine adäquate Erstattung telemedizinischer Leistungen in der Regelversorgung stark gemacht.
Es könne überhaupt keinen Zweifel geben, dass die Versorgungslandschaft in Deutschland besser vernetzt werden müsse, betonte der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags, Dr. Ralk Koschorrek bei einer Veranstaltung anlässlich der Veröffentlichung der VDE-Studie „Pro Telemonitoring“ in Berlin. Telemedizin könne zu dieser Vernetzung der Versorgung einen Beitrag leisten. Dass die zuständigen Gremien bei diesem Thema seit über zehn Jahren „herumwaberten“, sei nur bedingt hinzunehmen, so Koschorrek.
Der Politiker sprach sich dafür aus, den Druck auf die Selbstverwaltung in diesem Punkt zu erhöhen, sofern der Bewertungsausschuss nach Ablauf der gesetzlichen Frist Ende März nicht zu einem akzeptablen Ergebnis komme. Am Zug sieht Koschorrek primär die Exekutive, denn mit dem GKV-Versorgungsgesetz habe das Parlament den Rahmen bereits vorgegeben.
PD Dr. Heinrich Körtke vom Institut für angewandte Telemedizin (IFAT) betonte, dass die Telemedizin derzeit einen Wandel durchlaufe, der darauf ziele, die Akzeptanz der Technologie bei Ärzten zu erhöhen. So werden am IFAT mittlerweile in einer laufenden Studie die niedergelassenen Ärzte explizit um eine Indikationsstellung gebeten, bevor das telemedizinische Service-Center tätig wird. Dazu gibt es regelmäßige Berichte und die Zusage, dass Änderungen der Medikation in der Verantwortung des niedergelassenen Arztes bleiben. Mit diesem Ansatz ist das IFAT nicht alleine: Auch Bosch Healthcare verfolge eine analoge Strategie und mache damit gute Erfahrungen, betonte Dr. Ralf von Baer, Managing Director bei Robert Bosch Healthcare.
Nach wie vor sind feste Abrechnungsziffern für das ambulante Telemonitoring bei den Telemedizinanbietern das präferierte Finanzierungsmodell. Dabei gelte es, sowohl den Service als auch die Technik zu bezahlen. Die Abrechnungsziffern müssten so bemessen sein, dass eine qualitativ hochwertige Betreuung möglich wird. Mit Monatsgebühren von 20 bis 30 Euro sei das nicht zu stemmen, so die einhellige Meinung. Realistischer seien nach Betreuungsintensität gestaffelte Monatsbeiträge in einer Größenordnung von 50 bis 100 Euro.