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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Online-Zugang zu seiner Datenbank der Verdachtsmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen freigeschaltet.
Damit wird das deutsche Gesundheitssystem dank digitaler Datenverarbeitung wieder ein kleines Stück transparenter. „Jeder kann jetzt in den bei uns gemeldeten Verdachtsmeldungen kostenfrei recherchieren. Damit schaffen wir noch mehr Transparenz für Ärzte, Patienten und andere interessierte Bürger“, sagt BfArM-Präsident Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger.
Zugänglich gemacht werden die Rohdaten der Verdachtsmeldungen („UAW-Datenbank“). Der Datenpool umfasst alle seit 1995 gemeldeten Fälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen mit Ausnahme der Verdachtsfälle aus klinischen Prüfungen. Eine Filterfunktion erlaubt die Suche nach Nebenwirkungen, Wirkstoffen, Zeiträumen und Altersgruppen. Das BfArM folgt mit diesem Schritt der Europäischen Arzneimittelagentur EMA, die dergleichen schon etwas länger anbietet.