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Das eHealth-Gesetz wirft seine Schatten voraus. Der Bundesverband Gesundheits-IT sorgt für eine Schnittstelle für die Datenportabilität, um den AIS-Wechsel zu erleichtern. Ob das deutsche Gesundheitswesen dadurch auch interoperabler wird?
Der politische Hintergrund für die Ankündigung von „BVITG transfer“ – so der Name der neuen Schnittstelle – sind Vorwürfe aus den Reihen der Kassenärztlichen Vereinigungen, wonach die AIS-Hersteller ihren Kunden den Systemwechsel unnötig erschwerten. Einige KV-Obere warfen der Industrie vor, durch Gebühren in fünfstelliger Höhe für den Datentransfer bei Systemwechseln („Portabilität“) einen Systemwechsel im ambulanten Praxis-IT-Markt de facto unmöglich zu machen.
Alter Wein in neuen Schläuchen?
Die Industrie hat diese Sichtweise wiederholt kritisiert. Zum einen seien die Gebühren in den meisten Fällen deutlich niedriger. Zum anderen zeigten rund 5000 Systemwechsel pro Jahr, dass von einer Einmauerungstaktik nicht die Rede sein könne. Dennoch soll BVITG transfer bereits in Kürze kommen. Laut Verband fasst die Schnittstelle existierende Industriestandards zusammen und soll insgesamt umfangreicher sein als die BDT-Schnittstelle der KVen, die nur einen rudimentären Datenaustausch gesetzlich versicherter Patienten erlaube, wie bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt betonte.
Die KBV macht in diesem Zusammenhang allerdings darauf aufmerksam, dass die neue Spezifikation 3.0 der BDT-Schnittstelle ebenfalls einen vollständigen Datentransfer ermögliche, inklusive Datensätzen privat versicherter Patienten. Zur Frage, ob Systemwechsel durch BVITG transfer künftig kostengünstiger werden, wollte sich Mittelstaedt nicht äußern. Der Aufwand für die Unternehmen bleibe bestehen und müsse in jedem Fall vergütet werden.
Und die Interoperabilität?
Nicht zu erwarten ist, dass die neue Schnittstelle im Alleingang die Hoffnungen auf mehr Interoperabilität im deutschen Gesundheitswesen erfüllt. Zwar deutet der bvitg in seiner Pressemitteilung zu BVITG transfer an, dass die Schnittstelle nicht nur dem Transfer von Bestandsdaten diene, sondern zum Beispiel auch für den Transfer von Medikationsdaten im Rahmen übergreifender Prüfungen zur Arzneimitteltherapiesicherheit genutzt werden solle. Eine patientenindividuelle Übertragung strukturierter Daten sei das aber nicht, so Mittelstaedt. Hierfür gebe es bereits seit Längerem den bvitg Arztbrief.
Dieser Arztbrief, und nicht die Datenportabilität, ist derzeit das eigentliche Schlachtfeld, wenn es um die Interoperabilität geht. Der standardisierte Arztbrief wird im Moment von diversen Institutionen parallel umgesetzt. Die gematik arbeitet am eArztbrief unter KOM-LE, die KBV setzt den eArztbrief in KV-CONNECT um, die Hausärzte reklamieren den eArztbrief im Rahmen ihrer Kommunikationsinfrastrukturen ebenfalls für sich. Und die Liste ließe sich fortsetzen. Solange sich bei diesen Kommunikationswegen keine Vereinheitlichung abzeichnet, bleibt die Interoperabilität im deutschen Gesundheitswesen ein frommer Wunsch. Die eigentlich spannende Frage an das eHealth-Gesetz wird sein, ob es in diesem Punkt Abhilfe schaffen kann.